Zugang zur Stadtverwaltung ab Montag, den 4. April 2022: Maskenpflicht bleibt – 3G entfällt

Neue Corona-Regeln ab Montag, den 4. April 2022 in allen Dienststellen und Einrichtungen der Stadtverwaltung Schwabach

Zugang zur Stadtverwaltung ab Montag, den 4. April 2022: Maskenpflicht bleibt - 3G entfällt
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Ab Montag, den 4. April 2022: 
Maskenpflicht bleibt – 3G entfällt in Dienststellen und Einrichtungen

Schwabach – Bei Besuchen städtischer Dienststellen entfällt ab Montag, den 4. April 2022, die 3G-Regel. Es muss also kein Nachweis der Impfung, Genesung oder ein negativer Test mehr vorgelegt werden. 

Die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske bleibt bestehen. Ausgenommen davon sind Kinder unter 6 Jahren.

Generell müssen bei Besuchen der Stadtverwaltung weiterhin online über www.schwabach.de oder telefonisch Termine vereinbart werden. In Notfällen – wie zum Beispiel akuten Krisen bei Kindern und Jugendlichen oder Mittellosigkeit – helfen das Jugend- und das Sozialamt und während der Öffnungszeiten auch ohne Termin. 

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