Wohnbauförderung: Antrag bei der Stadt stellen

Die bereits seit Jahren gültigen Einkommensgrenzen wurden zum 1. Mai 2018 erhöht

Wohnbauförderung: Antrag bei der Stadt stellen

Einkommensgrenzen bei Wohnbauförderung
angehoben: Antrag bei der Stadt stellen

Der Freistaat Bayern und die Bayerische Landesbodenkreditanstalt unterstützen vor allem Familien mit mittleren Einkommen beim Bau oder Kauf eines Hauses oder einer Wohnung. Die bereits seit Jahren gültigen Einkommensgrenzen wurden nun zum 1. Mai 2018 erhöht.

Darlehen und Zuschüsse

Für Ehepaare, die noch nicht länger als sieben Jahre verheiratet sind, erhöht sich die Einkommensgrenze um 7.100 Euro. Bei Vorliegen einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindesten 50 Prozent erfolgt ebenfalls eine Erhöhung der Einkommensgrenze um 6.000 Euro. Es werden Darlehen und Zuschüsse für Kinder aus dem Bayerischen Wohnungsbauprogramm sowie dem Bayerischen Zinsverbilligungsprogramm für den eigenen neuen oder gebrauchten Wohnraum vergeben.

Beispiele:

  • Familie mit 1 Kind: neue Einkommensgrenze Bruttojahreseinkommen 67.000
    Euro (bisher 52.700 Euro)
  • Familie mit 2 Kindern neu 82.500 Euro (bisher 63.400 Euro)
  • Alleinerziehende/r mit 2 Kindern: neu 69.500 Euro (bisher 54.100 Euro)

Bayerisches Zinsverbilligungsprogramm

Im Rahmen des Bayerischen Zinsverbilligungsprogrammes wird auch ein Volltilgerdarlehen (Laufzeit 30 Jahre) angeboten. Der effektive Jahreszins beträgt derzeit 2,05 Prozent, die Tilgung 2,53 Prozent. Für alle Objekte auf dem Gebiet der Stadt Schwabach ist die Stadt auch die örtliche Bewilligungsstelle.

Beantragung vor Baubeginn bzw. vor Abschluss eines Kaufvertrages

Die Fördergelder müssen vor Baubeginn bzw. vor dem Abschluss eines Kaufvertrages beantragt werden. Es müssen mindestens 15 Prozent der gesamten anfallenden Kosten an Bargeld eingesetzt werden können, empfohlen werden jedoch 25 Prozent. Als Eigenleistung zählt auch der Wert des eigenen Grundstückes.

Förderung auch für die Anpassung von eigenem Wohnraum für Behinderte und Schwerkranke möglich

Im Rahmen der staatlichen Wohnungsbauförderung kann auch die Anpassung von eigenem Wohnraum für Behinderte und Schwerkranke gefördert werden. In Frage kommen alle Maßnahmen, die dem Behinderten die Lebensführung erleichtern und den Funktionsablauf in der Wohnung verbessern.

Noch Fragen ?

In der Bauverwaltung (Albrecht- Achilles-Str. 6/8), beantworten Fragen: Claudia Luxenburger, Telefon 09122 860-513, Margit Stengel, Telefon 09122 860-512, sowie für die Förderung im Rahmen des Mietwohnungsbaues Cornelia Breitzke von der Regierung von Mittelfranken, Sachgebiet Wohnungswesen, Telefon 0981 53-1254.

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