Viel Arbeit für Schwabacher Gastronomiebetriebe bis zur Öffnung der Biergärten am Montag, den 18. Mai 2020

Gastronomie darf ab Montag, den 18. Mai 2020, unter starken Auflagen wieder schrittweise geöffnet werden

Viel Arbeit für Schwabacher Gastronomiebetriebe bis zur Öffnung der Biergärten ab Montag, den 18. Mai 2020
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Ab Montag, den 18. Mai 2020, darf die Außengastronomie bis 20 Uhr öffnen
Freischankflächen dürfen erweitert werden

Aufgrund der Ankündigung der Bayerischen Staatsregierung darf die Gastronomie ab Montag, den 18. Mai 2020, wieder schrittweise geöffnet werden, jedoch nur unter Beachtung und Einhaltung bestimmter Auflagen. Unter anderem muss für die Sicherstellung von Abstand gesorgt werden.

Folgende Bestimmungen müssen Gastronomen und Gäste dabei beachten: 

  • Gäste, Servicepersonal und andere Personen in einem Lokal müssen einen Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 Metern einhalten
  • Familien oder Mitglieder des selben Hausstandes können näher beinander – wie auch Mitglieder eines zweiten Hausstands – am selben Tisch sitzen
  • Für Kellner im Gastraum sowie für Gäste- sofern sie nicht am Tisch sitzen – ist ein Mund-Nasen-Schutz vorgeschrieben, in der Küche des Gastronomiebetriebes ist der Mund-Nasen-Schutz nur vorgeschrieben, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann
  • Lüftungs- und Reinigungspläne müssen laufend angepasst und auch ausgeführt werden
  • Die Kontaktdaten der Gäste müssen festgehalten werden, um diese im Falle einer später eventuell auftretenden Infektion nachverfolgen zu können
  • Wer Symptome einer Atemwegserkrankung aufweist oder in den letzten 14 Tagen Kontakt zu einer Person mit COVID-19-Symtpomen hatte, darf keine Gaststätte besuchen 

Weiterführende Links:

Das komplette Konzept der Bayerischen Staatsregierung dazu gibt es hier …

Erweiterung bestehender Freischankflächen möglich

Um die erforderlichen Abstände zwischen den Gästen einhalten zu können, wird die Stadt Schwabach den Gastronomen hier entgegenkommen und je nach den Gegebenheiten vor Ort die Erweiterung bestehender Freischankflächen ermöglichen. Dies betrifft Flächen, für die die Stadt bereits eine Sondernutzungserlaubnis auf öffentlichen Flächen erteilt hat.

Abstimmung im Vorfeld notwendig

Oft sind die Außengastronomieflächen begrenzt durch weiterhin freizuhaltende Bereiche, wie Verkehrsflächen und Feuerwehrzugänge, daher ist im Vorfeld zwingend eine Abstimmung mit dem Bauverwaltungsamt, Matthias Sächerl unter der E-Mail-Adresse: bauverwaltungsamt@schwabach.de oder unter Telefon 09122 860519 erforderlich. 

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