Verstoß nach dem Tierschutzgesetz
Schwabach – Bereits am Samstag, den 23.06.18, um 23.05 Uhr, kontrollierte die Polizei Schwabach zusammen mit einem Fischereiaufseher am Kanal einen Angler.
Mit lebendem Köderfisch geangelt
Es ergaben sich im Verlauf der Kontrolle Verdachtsmomente, dass der Angler mit einem möglicherweise lebenden Köderfisch angelte. Zunächst verweigerte der Angler, seine Angelrute zur Begutachtung einzuholen und suchte verschiedenste Ausflüchte, um die Angel im Wasser belassen zu dürfen.
Fischereierlaubnis eingezogen und Platzverweis erteilt
Daraufhin wurde das weitere Angeln untersagt, die Fischereierlaubnis eingezogen und der Angler des Platzes verwiesen. Beim Einholen zeigte der Angler nun doch den seiner Ansicht nach getöteten Köderfisch. Bei der Begutachtung des Fisches wurde festgestellt, dass die Augen des Fisches blutunterlaufen waren, der Fisch nach Wasser schnappte, die Brustflossen bewegte und keinerlei Anzeigen einer Tötung aufwies.
Ermittlungsverfahren wegen diverser Verstöße
Den Angler erwartet nun ein Ermittlungsverfahren wegen eines Verstoßes nach dem Tierschutzgesetz und dem bayer. Fischereigesetz.
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