Verbot von Feuerwerk und Silvesterfeiern im Stadtzentrum von Schwabach zum Jahreswechsel 2021/2022

Verbot zum Abbrennen von Feuerwerkskörpern, von Menschengruppen mit mehr als zehn Personen sowie von Alkoholkonsum

Verbot von Feuerwerk und Silvesterfeiern im Stadtzentrum von Schwabach zum Jahreswechsel 2021/2022
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Keine Menschengruppen über 10 Personen
Keine Silvesterfeiern in der Innenstadt

Schwabach – Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern, Menschengruppen mit mehr als zehn Personen sowie der Alkoholkonsum sind im Schwabacher Stadtzentrum zum Jahreswechsel 2021/22 untersagt. Durch eine Allgemeinverfügung werden der Königsplatz, der MartinLutherPlatz, die Pfarrgasse bis zur Einmündung Rosenbergerstraße, die Rosenbergerstraße, Fleischbrücke bis zur Einmündung Rosenbergerstraße und die Kirchgasse als Verbotszone für den 31. Dezember 2021 und 1. Januar 2022 definiert (siehe Plan). Flankiert werden die Maßnahmen durch ein bundesweit geltendes Verkaufsverbot für Feuerwerkskörper. 

Verbot gilt auch in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern sowie Kinder und Altersheimen

Unabhängig davon ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern auch in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern sowie Kinder und Altersheimen ist wie in den Vorjahren verboten. „Ähnlich wie letztes Jahr wird das Einhalten der Vorgaben in der Innenstadt verstärkt kontrolliert“, erläutert Stadtrechtsrat Knut Engelbrecht. Verstöße können mit einem hohen Bußgeld geahndet werden. 

Zum Schutz vor weiteren Infektionen

Das Verbot von Menschenansammlungen und das Alkoholverbot wurden durch den Freistaat Bayern erlassen, um die Gefahr von weiteren Infektionen zu reduzieren. Dies gerade auch im Angesicht der sich ausbreitenden und stark ansteckenden OmikronVariante “, so Engelbrecht weiter. Das Feuerwerksverbot in der Innenstadt diene vor allem dem Brandschutz. Zusammen mit dem bundesweiten Verkaufsverbot trage es natürlich auch dazu bei, die Belastungen der Kliniken in der Silvesternacht zu reduzieren. 

Sperrstunde für Silvester bayernweit aufgehoben

Die Sperrstunde in der Gastronomie ist dagegen für Silvester bayernweit aufgehoben. Laut Bayerischer Infektionsschutzmaßnahmenverordnung dürfen Gastrobetriebe bis 5 Uhr am 1. Januar 2022 öffnen. Es gilt aber auch hier, genauso wie für private Treffen, die Kontaktbeschränkung. Danach dürfen sich nur maximal 10 geimpfte oder genesene Personen treffen. Ist ein nicht geimpfte oder genesene Person dabei, darf sich ein Haushalt nur mit maximal zwei Personen eines zweiten Haushalts treffen. Kinder bis 14 Jahren werden nicht dazugezählt.

Königsplatz und die angrenzenden Bereiche zentraler Treffpunkt der Schwabacher Bevölkerung

Der Königsplatz und die angrenzenden Bereiche sind seit Jahren, mit Ausnahme des Jahreswechsels 2020/21, einer der zentralen Treffpunkte der Schwabacher Bevölkerung in der Silvesternacht. Hierbei sammeln sich auf dem Platz große Menschengruppen an, die gemeinsam feiern und Alkohol konsumieren. Immer wieder wird im größeren Umfang in diesen Gruppen auch Feuerwerk abgebrannt. Dies führte in der Vergangenheit nicht nur wiederholt zu Gefährdungen der umstehenden Personen, sondern auch zu Gefährdungen der um den Platz liegenden historischen Fachwerkgebäude und der Stadtkirche als historischen Baudenkmal hohen Ranges. So drangen beispielsweise mehrmals Feuerwerkskörper in den Dachraum der unmittelbar an den Platz angrenzenden barocken Fürstenherberge ein und wurden auch im Dachbereich des historischen Fachwerkrathauses gefunden. Hierzu gab es nicht nur entsprechende Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern, sondern auch Berichte der Polizei. 

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