Unterlagen müssen beantragt werden
Wer am Wahltag – aus welchen Gründen auch immer – nicht die Möglichkeit hat im Wahllokal zu wählen, kann die Briefwahl nutzen, um an der Wahl teilzunehmen.
Die dazu nötigen Unterlagen werden grundsätzlich nur auf Antrag (können per Post oder online beantragt werden) versendet. Der Versandung erfolgt normalerweise am Tag des Antrageingangs.
Hier geht’s zum Online-Antrag für die Briefwahlunterlagen …
Wahlunterlagen sind im Wahlamt oder im Bürgerbüro erhältlich
Wer die Wahlunterlagen persönlich (im Wahlamt Schwabach oder im Bürgerbüro im Rathaus) beantragt, bekommt die Unterlagen sofort ausgehändigt und kann seine Stimme vor Ort in der dafür aufgestellten Wahlkabine abgegeben .
Wer für Andere die Unterlagen abholen möchte, benötigt eine Vollmacht
Wer für jemanden anderes die Briefwahlunterlagen abholen möchte, braucht eine Vollmacht. Dazu kann entweder der Vordruck auf der Wahlbenachrichtigungskarte oder eine formlose Vollmacht genutzt werden.
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