„Sicher ins Jahr 2020“
Wichtige Tipps zum Silvesterfeuerwerk
Schwabach – Es ist für die Betroffenen ein schlechter Jahresanfang, wenn sich in das Läuten der Neujahrsglocken, der schrille Ton der Feuerwehrsirenen und die durchdringenden Signale des Martinhorns der Feuerwehr mischen. Immer wieder sind Brände, die durch Leichtfertigkeit und mangelnde Sorgfalt beim Abbrennen von Silvesterfeuerwerk ausgelöst werden Anlass für Einsätze von Feuerwehr und Rettungsdienst.
Brandschäden und schwere Verletzungen
Die Leichtfertigkeit beginnt aber schon dabei, dass manche Feuerwerkskörper verbotenerweise in die Hände von Jugendlichen gelangen. Alljährlich zum Jahreswechsel ereignen sich zahlreiche Unfälle mit Feuerwerkskörpern, die nicht nur große Brandschäden hervorrufen, sondern auch zu schweren Verletzungen von Menschen führen. Vor allem Verletzungen, wie Fingerabrisse, Gehörschäden, Verbrennungen treten durch den unsachgemäßen Umgang mit Feuerwerkskörpern auf. Eine der arbeitsreichsten Nächte des Jahres steht den Feuerwehren zu Silvester bevor. Meist ist es der unachtsame Umgang mit Feuerwerkskörpern die folgenreiche Brände und Verletzungen verursachen.
Geeigneten „Abschussort“ auswählen
Schon beim Aufstellen der „Abschussrampen“ für die Silvesterraketen werden oft verhängnisvolle Fehler gemacht. Die dazu verwendeten Flaschen werden nicht fest genug im Boden verankert oder unbedacht gar so ausgerichtet, dass die abgeschossenen Raketen unweigerlich ein Gebäude treffen, in ein offenes Fenster fliegen oder in der Nähe von brennbaren Bauteilen zu Boden gehen und dort ein Feuer entfachen. Aber auch bei den sogenannten stationären Feuerwerkskörpern, die in der Nähe von brennbaren Gegenständen abgebrannt werden, besteht höchste Brandgefahr.
Kinder auf Gefahren hinweisen
Vor allem Balkone, die etwa mit Möbeln oder ähnlichem voll gestellt sind, werden leicht zur ungewollten Zielscheibe der „Böllerei“. Nicht geprüfte Knallkörper, illegal eingeführt oder auch selbst gebastelt, stellen eine besondere Gefahr dar. Vor allem Minderjährige sind von Feuerwerkskörpern fasziniert. Erwachsene sollten daher mit ihren Kindern über die Gefahren reden. „Wer umsichtig und verantwortungsvoll mit Böllern umgeht, kann als Vorbild so manche schwere Verletzung verhindern“, erklärt Stadtbrandrat Holger Heller.
Die Feuerwehren der Stadt Schwabach geben folgende Tipps für eine möglichst sichere Silvesterfeier:
- Zünden Sie Silvesterraketen oder andere Feuerwerkskörper nie in der Nähe von Gebäuden mit brennbaren Außenwänden oder brennbarem Inhalt an.
- Feuerwerkskörper und Raketen sind „Sprengstoff“. Lassen Sie Jugendliche unter 18 Jahren nicht damit hantieren.
- Richten Sie die „Abschussrampe“ (leere Flaschen) so aus, dass die Flugbahn nicht in die Nähe von Gebäuden oder Personen führt.
- Beachten Sie unbedingt die Gebrauchshinweise der Hersteller. Mit wenigen Ausnahmen ist eine Verwendung von Feuerwerk in geschlossenen Räumen verboten.
- Nehmen Sie nach dem Anzünden einen ausreichenden Sicherheitsabstand ein. Werfen Sie Feuerwerkskörper und Raketen nicht blindlings weg und zielen Sie niemals auf Menschen oder Tiere.
- Vermeiden Sie, dass Feuerwerkskörper in die Hände von Kindern und Jugendlichen gelangen, soweit letzteren dies gesetzlich verboten ist.
- Machen Sie alkoholisierte Personen auf die Gefahren aufmerksam oder hindern Sie sie daran, Feuerwerkskörper in gefährlicher Nähe zu brennbaren Stoffen bzw. zu Gebäuden zu zünden.
- Nehmen Sie bitte Rücksicht auf Tiere, die sehr unter dem lauten Knall explodierender Feuerwerkskörper leiden.
- Zünden Sie nicht gezündete Feuerwerkskörper (Blindgänger) niemals noch einmal.
- Stellen Sie auf keinen Fall Feuerwerkskörper selbst her. Bewahren Sie Feuerwerkskörper so auf, dass keine Selbstentzündung möglich ist. Tragen Sie Feuerwerk niemals am Körper, etwa in Jacken- oder Hosentaschen.
- Schützen Sie Ihre Wohnung in der Silvesternacht vor Brandgefahren. Entfernen Sie Möbel, Hausrat und andere brennbare Gegenstände von Balkonen und Terrassen. Halten Sie Fenster und Türen geschlossen.
- Wählen Sie bei einem Brand oder Unfall sofort den Notruf 112. Nur eine schnelle Meldung bietet Gewähr für effektive Hilfe.
Stadtbrandrat Holger Heller
Feuerwehr Schwabach
Telefon: 09122 63176
www.Feuerwehr-Schwabach.de
Sonderregelungen beachten
Außerdem weist die Stadtverwaltung darauf hin, dass Feuerwerk nicht in unmittelbarer Nähe von Fachwerkhäusern abgebrannt werden dürfen. Dies ist nicht nur eine Ordnungswidrigkeit, sondern wegen der hohen Brandgefahr auch besonders gefährlich. Auch das Abbrennen von Feuerwerkskörpern in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern und Altersheimen ist verboten.
Feuerwerkskörper für Silvester dürfen nur vom 29. bis 31. Dezember an Personen ab dem vollendetem 18. Lebensjahr abgegeben und nur am 31. Dezember und am 1. Januar von diesen Personen abgebrannt werden. Die Stadtverwaltung ruft auch dazu auf, abgebrannte Feuerwerkskörper und Flaschen nach dem Feuerwerk wieder einzusammeln und so zu einem sauberen Straßenbild am Neujahrsmorgen beizutragen.
Weiterführende Links:
Zur Homepage der Freiwilligen Feuerwehr Schwabach geht’s hier …
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