Stadtgärtnerei kann Wiesen nicht mehr pflegen:
Rücksichtslose Hundehalter sorgen für Ärger
Schwabach – „Wenn einem Großes widerfährt… das ist schon eine Tüte wert.“ – Diesen launigen Spruch hat sich das Baubetriebsamt für neue Beschilderungen in Straßenbeeten überlegt. Aber eigentlich ist den Beschäftigten dort schon längst das Lachen vergangen.
Stadtgärtnerei kann teilweise ihre Arbeit nicht mehr ausführen
Es gibt Straßenbegleitgrün in Schwabach, das die Stadtgärtnerei nicht mehr pflegen kann, weil es übersät ist von Hundekot. „Es gibt viele eklige Ecken“, so Stadtgärtnerin Cornelia Grebe-Donhauser. „Da können wir unsere Leute nicht mehr arbeiten lassen, das ist einfach zu unhygienisch.“
Schilder aufgestellt
Einige besonders belastete Stellen hat das Baubetriebsamt nun mit Schildern bestückt, die darauf hinweisen, dass die Hinterlassenschaften von Hunden von den Haltern beseitigt werden müssen. Zusätzlich haben die Mitarbeiter einmal alle Hundehaufen dort mit Flatterband markiert, um die Problematik zu verdeutlichen.
Auch Kinderspielplätze betroffen
Sogar vor Kinderspielplätzen machen rücksichtslose Hundehalter beim Gassi-Gehen nicht Halt und lassen ihre Tiere auch in Sandkästen machen. Das kann für die Kinder, die dort spielen, zu Erkrankungen führen, denn Hundekot kann zum Beispiel eine Infektion mit Würmern verursachen.
Problemfall „Futterwiesen „
Ein besonderes Problem stellt Hundekot auf Futterwiesen von Landwirten dar. Wenn das Vieh diesen mit dem Wiesenheu zu sich nimmt, führt er sogar zu Totgeburten.
Bürger sind sauer
„Vielen Schwabacherinnen und Schwabachern stinkt es gewaltig, dass viele Wege und Beete mit Hunde-Hinterlassenschaften verdreckt sind“, so Bürgermeister Dr. Thomas Donhauser, bei der Stadt zuständig für das Beschwerdemanagement. „Ich bitte deshalb alle Hundehalter, rücksichtsvoll zu sein und Hundekot-Tüten zu verwenden.
Spender gibt es an vielen Standorten
Entsprechende Spender gibt es an vielen Standorten und auch im Bürgerbüro im Rathaus werden sie kostenlos ausgegeben. Die meisten Hundehalter verhalten sich auch richtig. Aber die ´schwarzen Schafe` werden leider mehr.“
Ordnungswidrigkeit
Nach dem Ortsrecht der Stadt Schwabach müssen Hunde in Grünanlagen und auf Freizeitflächen an der Leine geführt werden. Und auf Spiel- und Bolzplätzen sowie auf Vorbehaltsflächen für Ökologie dürfen Hunde nicht mitgebracht werden. Eine Ausnahme bilden hier Blindenführ- und Behindertenbegleithunde. Wer gegen diese Grünanlagensatzung verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einem Bußgeld rechnen.
Foto: Ein besonders verdreckter Grünstreifen führt entlang der Wolkersdorfer
Hauptstraße. Hier hat die Stadtgärtnerei das Problem anschaulich gemacht.
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