Beim Statistikamt der Stadt Erlangen
Qualifizierten Mietenspiegel beauftragt
Schwabach – Die Stadt Schwabach beabsichtig zum nächsten Jahr, einen qualifizierten Mietenspiegel herauszugeben. Einen entsprechenden Auftrag gab der Hauptausschuss. Mit der Erstellung auf Basis wissenschaftlicher Grundsätze wurde das Statistikamt der Stadt Erlangen beauftragt, da die Stadt Schwabach über kein eigenes Statistikamt verfügt. Im Rahmen der sogenannten „Interkommunalen Zusammenarbeit“ hat die Stadt Schwabach bereits seit 2018 eine Vereinbarung mit dem Erlanger Statistikamt geschlossen.
Unterschiede zwischen qualifiziertem und unqualifiziertem Mietspiegel
Der qualifizierte Mietspiegel muss im Gegensatz zum nichtqualifizierten bzw. einfachen Mietspiegel nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und von der Gemeinde anerkannt worden sein. Durch diese wissenschaftliche Auswertung erhält der Mietspiegel Beweiskraft vor Gericht.
Auch für Stadt Schwabach wichtig
Im Rahmen der Erstellung des qualifizierten Mietspiegels können auch die Kosten der Unterkunft gemäß § 22 Abs. 2 SGBII ermittelt werden. Dies bedeutet, wer Arbeitslosengeld II, Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung bezieht, hat Anspruch auf Übernahme der Aufwendungen für Unterkunft und Heizung. Die Stadt erstattet die tatsächlichen Kosten bis zur Höhe der angemessenen Kosten als Obergrenze. Die Festsetzung der angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung für den Geltungsbereich des SGB II und SGB XII ist hierbei Aufgabe der Stadt Schwabach.
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