Stadt Schwabach ergreift weitere Maßnahmen , nachdem der 7-Tage-Inzidenz von 50/100.000 Einwohnern überschritten wurde

Stadt Schwabach erfreift eine Reihe von weiteren Maßnahmen zur Eindämmung der steigenden Infektionszahlen

Stadt Schwabach ergreift weitere Maßnahmen , nachdem der 7-Tage-Inzidenz von 50/100.000 Einwohnern überschritten wurde
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Mittwoch, den 28. Oktober 2020, ab 00.00 Uhr

Stadt Schwabach ergreift eine Reihe von weiteren Maßnahmen , nachdem der 7-Tage-Inzidenz von 50/100.000 Einwohnern überschritten wurde

Schwabach – Da die 7-Tage-Inzidenz in Schwabach bei COVID-19-Erkrankungen über den Signalwert von 50 Personen pro 100.000 Einwohnern gestiegen ist, greifen für die Stadt Schwabach ab Mittwoch, 18. Oktober 2020, 00.00 Uhr, nach neuester Infektionsschutzmaßnahmenverordnung eine Reihe von erweiterten Maßnahmen zur Eindämmung der steigenden Infektionszahlen. Sie enden erst, sobald die 7-Tage-Inzidenz den Wert von 50 an sechs aufeinander folgenden Tagen unterschreitet. Die Infektionszahlen werden permanent beobachtet und täglich neu bewertet. Am Dienstagvormittag lag die maßgebliche 7-Tage-Inzidenz laut Bayerischem Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit bei 56,12. 

Bei einem Überschreiten der Inzidenz von 100/100.000 Einwohnern springt die „Corona-Ampel“ auf Dunkel-Rot, womit weitere Maßnahmen verbunden wären.

Beschränkung der Teilnehmerzahl privater Treffen

Die Anzahl der Teilnehmer privater Treffen in öffentlichen, angemieteten geschlossenen Räumen oder in privaten Räumen (wie zum Beispiel in Wohnungen) wird auf bis zu 5 Personen oder maximal zwei Haushalte beschränkt. Das gilt insbesondere auch für Familienfeiern wie Geburtstage und Hochzeiten. Die Einschränkungen gelten auch für private Treffen in Gaststätten.

Maskenpflicht und Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen

Auf stark frequentierten öffentlichen Plätzen gilt ab Mittwoch, 28. Oktober, eine Pflicht zur Bedeckung von Mund und Nase sowie ein Verbot des Konsums von Alkohol. Dies sind folgende Flächen:

  • Bahnhofstraße vom Bahnhof Schwabach bis zur Kreuzung Weißenburger Straße/Rother Straße,
  • Ludwigstraße, Sablaiser Platz und Platz vor der Post,
  • Martin-Luther-Platz,
  • Königsplatz und Königstraße

Ausgenommen sind festgesetzte Freischankflächen während deren Betriebszeit. In den vom Maskenverbot betroffenen Bereichen werden in den nächsten Tagen entsprechende Hinweisschilder aufgestellt.

Mund-Nase-Bedeckung Pflicht

Weiterhin gilt die Pflicht zur Mund-Nase-Bedeckung, wie schon in Ampelstufe Gelb, in allen öffentlichen oder öffentlich zugänglichen Gebäuden, wie zum Beispiel Stadtverwaltung, Gerichte, Bahnhöfe, an Bushaltestellen usw., auf Begegnungs- und Verkehrsflächen sowie in Fahrstühlen.

Maskenpflicht an Schulen und in weiteren Einrichtungen

Eine Pflicht zum Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen gilt nunmehr für alle Schulen, sonstige Bildungsstätten (wie zum Beispiel Erwachsenenbildung), für Zuschauer bei Sportveranstaltungen sowie Teilnehmer von Tagungen, Kongressen und Messen. Die Regelung gilt auch für Museen, Konzerte, Lesungen, Kinos und sonstige Ausstellungen. Dabei gilt die Pflicht auch für den Aufenthalt am Sitzplatz.

Sperrstunde um 22 Uhr

Für Gaststätten im Sinne des Gaststättengesetzes wird die Sperrstunde auf 22 Uhr vorverlegt. In der Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr ist an Tankstellen der Verkauf von Alkohol verboten. Dieses Verkaufsverbot gilt auch für Lieferdienste.

Stufe 2 für Kitas bleibt

Nach Rücksprache mit dem Gesundheitsamt Roth-Schwabach bleibt für Schulen und Kitas die Warnstufe 2. Die Entscheidung basiert darauf, dass Kitas bisher keine führenden Infektionsherde sind und immens wichtige pädagogische Gründe dafür sprechen, eine Präsenzbetreuung unter weiterer Beobachtung des Infektionsgeschehens so weit als möglich beizubehalten.

Das bedeutet: Es können weiterhin alle Kinder die Kitas besuchen. Soweit die Einrichtungen offene oder teiloffene Konzepte umsetzten, müssen feste Gruppen gebildet werden, um eine bessere Nachverfolgbarkeit im Falle eines Ausbruchsgeschehens zu gewährleisten. Die Beschäftigten müssen eine Mund-Nasenbedeckung tragen. Kinder können weiterhin auch bei nur leichten Krankheitsanzeichen wie Schnupfen ohne Fieber die Kitas besuchen.

Geschlossene Kitas oder Kitagruppen

Kitas oder einzelne Kitagruppen, die wegen Verdachts- oder Infektionsfällen vom Gesundheitsamt geschlossen worden sind, können keine Betreuung anbieten. Eltern wenden sich bei Rückfragen direkt an die jeweilige Einrichtung oder Tagespflegeperson. Betroffen sind derzeit (Stand: 27. Oktober 2020):

  • Kinderkrippe Waldemar-Bergner Kindergarten
  • Waldkindergarten Pusteblume e.V.
  • Schwabacher Kinderstube

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