Stadt Schwabach ergreift Maßnahmen , nachdem der 7-Tage-Inzidenz von 35/100.000 Einwohnern überschritten wurde

Stadt Schwabach erfreift eine Reihe von Maßnahmen zur Eindämmung der steigenden Infektionszahlen

Stadt Schwabach ergreift Maßnahmen , nachdem der 7-Tage-Inzidenz von 35/100.000 Einwohnern überschritten wurde
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Sonntag, den 18. Oktober 2020, ab 00.00 Uhr

Stadt Schwabach ergreift eine Reihe von Maßnahmen , nachdem der 7-Tage-Inzidenz von 35/100.000 Einwohnern überschritten wurde

Schwabach – Da die 7-Tage-Inzidenz in Schwabach bei COVID-19-Erkrankungen über den Signalwert von 35 Personen pro 100.000 Einwohnern gestiegen ist, greifen für die Stadt Schwabach ab Sonntag, 18. Oktober, 0 Uhr, nach neuester Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ein Reihe von Maßnahmen zur Eindämmung der steigenden Infektionszahlen. Sie enden erst, sobald die 7-Tage-Inzidenz den Wert von 35 wieder unterschreitet. Die Infektionszahlen werden permanent beobachtet und täglich neu bewertet. Am Samstagvormittag lag die maßgebliche 7-Tage-Inzidenz laut Bayerischem Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit bei 43,92.

Beschränkung von Teilnahmezahlen – Mund-Nase-Bedeckung Pflicht

Die Anzahl der Teilnehmer privater Treffen in öffentlichen, angemieteten geschlossenen Räumen oder in privaten Räumen (wie zum Beispiel in Wohnungen) wird auf bis zu 10 Personen oder maximal zwei Haushalte beschränkt. Das gilt insbesondere auch für Familienfeiern wie Geburtstage und Hochzeiten.

In allen öffentlichen oder öffentlich zugänglichen Gebäuden, wie zum Beispiel Stadtverwaltung, Gerichte, Bahnhöfe usw., gilt auf Begegnungs- und Verkehrsflächen sowie in Fahrstühlen Maskenpflicht. Ob und ggf. wo eine Maskenpflicht auf öffentlichen Plätzen zum Tragen kommt, wird die Stadtverwaltung Anfang kommender Woche festlegen. Gleiches gilt auch für ein Alkoholverbot im öffentlichen Raum.

Eine Pflicht zum Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen gilt auch für Schulen, mit Ausnahme von Grundschulen, sonstige Bildungsstätten (wie zum Beispiel Erwachsenenbildung), für Zuschauer bei Sportveranstaltungen sowie Teilnehmer von Tagungen, Kongressen und Messen. Die Regelung gilt auch für Museen, Konzerte, Lesungen, Kinos und sonstige Ausstellungen. Dabei gilt die Pflicht auch für den Aufenthalt am Sitzplatz.

Für Gaststätten im Sinne des Gaststättengesetzes wird die Sperrstunde auf 23 Uhr vorverlegt. In der Zeit von 23 Uhr bis 6 Uhr ist an Tankstellen der Verkauf von Alkohol verboten. Dieses Verkaufsverbot gilt auch für Lieferdienste.

Stufe Gelb für Schulen und Kitas

Schülerinnen und Schüler an weiterführenden Schulen ab Jahrgangsstufe 5 werden grundsätzlich zum Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung auch am Sitzplatz im Klassenzimmer während des Unterrichts verpflichtet. An den Grundschulen muss im Unterricht keine Maske getragen werden.

Es können weiterhin alle Kinder die Kitas besuchen. Soweit die Einrichtungen offene oder teiloffene Konzepte umsetzten, müssen feste Gruppen gebildet werden, um eine bessere Nachverfolgbarkeit im Falle eines Ausbruchsgeschehens zu gewährleisten. Die Beschäftigten müssen eine Mund-Nasenbedeckung tragen. Kinder können weiterhin auch bei nur leichten Krankheitssymptomen die Kitas besuchen.

Appell des Oberbürgermeisters

Die Maßnahmen sind aufgrund der Infektionslage notwendig. Die bisherigen Infektionen der Schwabacher Bürgerinnen und Bürger können vor allem auf Reisen bzw. der Teilnahme an Familienfeiern zurückgeführt werden. Für einen Zusammenhang mit Veranstaltungen wie dem Schwabacher Herbst oder dem Regionalmarkt gibt es keine Anzeichen. Dazu Oberbürgermeister Peter Reiß: „Die Schwabacherinnen und Schwabacher haben sich insgesamt sehr vernünftig verhalten. Ich appelliere an alle, dies auch in den nächsten Wochen und Monaten zu tun. Nur so können wir alle gemeinsam der Pandemie in den Griff bekommen.“ Der Oberbürgermeister appelliert: „Bitte haben Sie Verständnis! Nur wenn wir uns jetzt einschränken, können wir gemeinsam die Gesundheit aller – vor allem der besonders gefährdeten Personengruppen – schützen.“

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