Pressemitteilung der Rother Polizei zu erneuten Betrugsversuchen am Telefon

Rother Polizei warnt nach Häufung von Betrugsfällen erneut vor dieser Masche

Pressemitteilung der Rother Polizei zu erneuten Betrugsversuchen am Telefon
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Warnhinweis – Die Polizei warnt vor falschen Anrufern

Roth – Im Dienstbereich der Polizeiinspektion Roth kam es in dieser Woche wieder vermehrt zu Anrufen von Trickbetrügern. In drei Fällen gaben sich die Täter als vermeintliche Bankmitarbeiter aus. Die Täter täuschen in den meisten Fällen eine Unregelmäßigkeit oder unberechtigte Buchung auf den Bankkonten der Geschädigten vor. Um diese Buchung stoppen zu können, werden die Onlinezugangsdaten der Opfer erfragt. Mit den erlangten Zugangsdaten ist es dann ein leichtes für die Täter Geld vom Konto der Opfer zu transferieren.

Am Montagvormittag, den 28.02.2022, wurde dabei ein 73-jähriger Mann in Roth von einem vermeintlichen Mitarbeiter einer Bank angerufen. Der Täter überzeugte den Geschädigten, dass es bei seinen Konten zu Unregelmäßigkeiten gekommen ist. Für die Überprüfung im Onlinebanking werden die Zugangsdaten benötigt. Der Geschädigte teilte diese Daten dem vermeintlichen Bankmitarbeiter mit. Von den Konten des Geschädigten wurden insgesamt 21.000 Euro unberechtigt abgehoben.

Am Mittwochnachmittag, den 02.03.2022, wurde eine 53-jährige Frau aus Spalt in gleicherweise getäuscht. Hier entstand ein Vermögensschaden in Höhe von 4.555 Euro.

Die Polizei gibt folgende Verhaltenshinweise:

  • Durch eine geschickte Gesprächsführung vermitteln die Täter ihren Opfern den Eindruck, dass es sich um einen Notfall handelt und sofortiges Handeln notwendig ist.
  • Denken Sie stets daran: Gesundes Misstrauen ist keine Unhöflichkeit! Ziehen Sie gegebenenfalls Per- sonen Ihres Vertrauens (z.B. Nachbarn, Bekannte) hinzu.
  • Geben Sie niemals Zugangsdaten für Ihre Bankkonten telefonisch weiter.
  • Gestatten Sie niemals ein Fremdzugriff auf Ihren Computer.
  • Lassen Sie sich am Telefon nicht unter Druck setzen. Legen Sie einfach auf.
  • Verständigen Sie im Zweifelfall die Polizei. 

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