Neue Corona-Vorgaben in Schwabach ab Freitag, den 21. Mai 2021
Schwabach – Seit Freitag, den 21. Mai 2021, dürfen Hotels und Pensionen in Schwabach auch wieder für Touristinnen und Touristen öffnen. Bei Anreise müssen die Gäste einen maximal 24 Stunden alten negativen PCR-, Schnell- oder vor Ort durchgeführten negativen Schnelltest vorlegen. Bei längeren Aufenthalten muss jeweils nach 48 Stunden ein weiterer negativer Test vorliegen. Nachweislich Genesene und vollständig Geimpfte sowie Kinder unter 6 Jahren sind von der Testpflicht ausgenommen.
Stadt- und Naturführungen
Ebenfalls ab Freitag, den 21. Mai 2021, dürfen wieder Stadtführungen und Naturführungen durchgeführt werden. Die Gäste müssen dabei einen maximal 24 Stunden alten negativen PCR-, Schnell- oder vor Ort durchgeführten negativen Schnelltest vorlegen. Nachweislich Genesene und vollständig Geimpfte sowie Kinder unter 6 Jahren sind von der Testpflicht ausgenommen. Der Start der Führungen des städtischen Tourismus ist für den 3. Juni vorgesehen. Gäste können sich dafür in Kürze telefonisch unter 09122 860-241 oder online über www.schwabach.de anmelden. Gäste werden gebeten, sich rechtzeitig zu informieren, ob am Tag der Führung aufgrund der Inzidenz noch Testpflicht besteht.
Musikalische oder kulturelle Proben von Laien- und Amateurensembles
Musikalische oder kulturelle Proben von Laien- und Amateurensembles, also insbesondere von Chören und Schauspielgruppen, sind formal ab 21. Mai ebenfalls wieder erlaubt. Allerdings ist hierfür noch ein Rahmen-Hygienekonzept seitens der Staatsregierung angekündigt, das die genaueren Umstände der Proben regelt.
Sportlerinnen und Sportler
Weitere Lockerungen ergeben sich auch für Sportlerinnen und Sportler. Insbesondere können hier auch Fitnessstudios unter strengen Vorgaben wieder ihre Türen öffnen.
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