Mundschutzpflicht im Entsorgungszentrum Schwabach (inklusive Recyclinghof) ab Dienstag, den 28. April 2020

Pflicht zur Mund-Nasen-Bedeckung auch am Recyclinghof Schwabach in der Hirschholzstraße ab Dienstag, den 28.04.2020

Mundschutzpflicht im Entsorgungszentrum Schwabach (inklusive Recyclinghof) ab Dienstag, den 28. April 2020
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Pflicht zur Mund-Nasen-Bedeckung am Recyclinghof ab Dienstag, den 28. April 2020

Auch beim Besuch des Entsorgungszentrum Schwabach (inklusive des Recyclinghofs) gilt ab dem 28. April eine Pflicht, für die Dauer des Aufenthaltes zum Schutz aller Mitarbeiter und Bürger, Mund und Nase zu bedecken.

Als Mundschutz kann jeder Schutz vor Mund und Nase genutzt werden, der aufgrund seiner Beschaffenheit geeignet ist, eine Ausbreitung von übertragungsfähigen Tröpfchenpartikeln durch zum Beispiel Husten oder Niesen zu verringern.

Hierzu zählen:

  • selbst genähte einfache Mund-Nase-Masken,
  • einfache nicht-medizinische Masken aus dem Einzelhandel
  • oder Schals und Tücher, die Mund und Nase bedecken.

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