Auch beim Arzt und in allen anderen Praxen gilt ab Montag, den 11. Mai 2020, die Maskenpflicht
„Ab dem 11. Mai 2020 gilt in Arzt- und Zahnarztpraxen und in allen sonstigen Praxen, in denen medizinische, therapeutische und pflegerische Leistungen erbracht werden für das Personal, die Kunden und ihre Begleitpersonen die Maskenpflicht.“
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
Im ÖPNV, in Geschäften und bei der Stadtverwaltung
Mundschutzpflicht ab Montag, den 27. April 2020
Ab Montag, 27. April, gilt aufgrund der Vorgabe der Bayerischen Staatsregierung eine Mundschutzpflicht. Das bedeutet, dass in Bussen und Bahnen sowie in Geschäften ein Mundschutz zu tragen ist. Die Pflicht gilt ab dem 7. Lebensjahr. Als Mundschutz gelten:
- selbst genähte einfache Mund-Nase-Masken,
- einfache nicht-medizinische Masken aus dem Einzelhandel
- oder Schals und Tücher, die Mund und Nase bedecken
Die Stadtverwaltung weist ausdrücklich darauf hin, dass Verstöße gegen die Mundschutzpflicht als Ordnungswidrigkeit geahndet und mit Geldstrafen belegt werden können.
Auch bei persönlicher Vorsprache in der Stadtverwaltung ist ab kommender Woche ein solcher Mundschutz zu tragen. Gleiches gilt ab dem 27. April auchfür Taxis und Mietwagen. Taxifahrerinnen und -fahrer können Kundschaft, die keinen Mundschutz tragen will, die Beförderung verweigern.
Wirtschaftsförderung und Werbe- und Stadtgemeinschaft haben auf der Seite www.schwabach-bringts.de eine Rubrik „Masken kaufen“ eingerichtet. Dort können sich Bürgerinnen und Bürger informieren, wo in Schwabach Mundschutz verkauft wird. Einzelhändler, Nähgruppen sowie Bürgerinnen und Bürger, die selbst Mundschutz anbieten, können sich dort eintragen lassen.
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