Verbotener Elektroroller sichergestellt
Schwabach – Am Dienstagnachmittag, den 25.06.2019, kontrollierte eine Streife der Schwabacher Polizei einen Jungen, der zusammen mit seiner Mutter und einem Elektroroller auf einem Gehweg der Nürnberger Straße unterwegs war. Bei der Kontrolle stellten die Beamten dann fest, daß es sich bei dem Elektroroller um ein nicht zugelassenes Exemplar handelt und stellten den Elektroroller daher sicher. Da durch die unrechtmäßige Benutzung einige Ordnungswidrigkeiten und sogar Straftaten begangen wurden, ist gegen die Mutter des Jungen auch ein Ermittlungsverfahren eingeleitet worden.
Mit der kürzlich in Kraft getretenen Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) wurden die Voraussetzungen geschaffen, z.B. mit Elektrorollern legal am Straßenverkehr teilzunehmen. Allerdings muss der Elektroroller bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Demnach ist beispielsweise eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von max. 20 km/h zulässig. Des Weiteren bedarf der Elektroroller einer Typgenehmigung und ist für die Benutzung im Straßenverkehr versiche-rungspflichtig. Die Polizei empfiehlt, sich beim Kauf eines Elektrorollers über die Zulässigkeit im Straßenverkehr genau zu informieren.
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