Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie ab Dienstag, den 30. März 2021 – Ausgangssperre, Kontaktbeschränkungen und„Click & Collect“

Stand der Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona- Pandemie ab Dienstag, den 30. März 2021

Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie ab Dienstag, den 30. März 2021 - Ausgangssperre, Kontaktbeschränkungen und„Click & Collect“
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Schwabach überschreitet 7-Tage-Inzidenz von 100 an drei Tagen in Folge
Ausgangssperre, Kontaktbeschränkungen und „Click & Collect“ ab Dienstag, den 30. März 2021

Schwabach – Die Stadt Schwabach hat an drei aufeinander folgenden Tagen eine 7-Tage-Inzidenz von 100 laut Robert-Koch-Institut überschritten: Am 26.03.2021 (104,9), 27.03.2021 (114,7) und am 28.03.2021 (112,2). Damit treten ab Dienstag, den 30. März 2021, eine nächtliche Ausgangssperre sowie für den Einzelhandel Click & Collect in Kraft.

Im Einzelnen gelten ab Dienstag folgende Regelungen:

  • Kontaktbeschränkung: Private Treffen sind mit dem eigenen Haushalt und maximal einer weiteren Person zulässig, Kinder unter 14 Jahren werden nicht dazu gezählt.
  • Nächtliche Ausgangssperre: Von 22 bis 5 Uhr ist das Verlassen der eigenen Wohnung untersagt. Ausnahmen sind zum Beispiel möglich aus medizinischen und beruflichen Gründen, die Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts, die unaufschiebbare Betreuung unterstützungsbedürftiger Personen und Minderjähriger, die Begleitung Sterbender oder Handlungen zur Versorgung von Tieren.
  • Die Öffnung von Ladengeschäften mit Kundenverkehr für Handels-, Dienstleistungs- und Handwerksbetriebe ist untersagt. Die Abholung vorbestellter Waren in Ladengeschäften ist zulässig („click/call and collect“). Auf www.schwabach-bringts.de findet sich weiterhin eine Übersicht über zahlreiche Schwabacher Unternehmen die Click&Collect oder Call&Collect anbieten.
  • Öffnen dürfen folgende Branchen: Lebensmittelhandel inklusive Direktvermarktung, Lieferdienste, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Fahrradwerkstätten, Banken und Sparkassen, Pfandleihhäuser, Filialen des Brief- und Versandhandels, Reinigungen und Waschsalons, Blumenfachgeschäfte, Gartenmärkte, Gärtnereien, Baumschulen, Baumärkte, der Verkauf von Presseartikeln, Versicherungsbüros, Buchhandlungen, Tierbedarf und Futtermittel und sonstige für die tägliche Versorgung unverzichtbare Ladengeschäfte sowie der Großhandel .
  • Dienstleistungen der Friseure sowie im hygienisch und pflegerisch erforderlichen Umfang die nicht-medizinische Fuß-, Hand-, Nagel- und Gesichtspflege bleiben unter den gesetzlich vorgeschriebenen Hygienebedingungen erlaubt.
  • Sport ist nur kontaktlos, unter freiem Himmel und unter Einhaltung der Kontaktbeschränkung erlaubt. Mannschaftssport ist mit Ausnahme von Profisport (in Schwabach 2. Bundesliga Basketball der Damen) untersagt.
  • Die Museen in Schwabach bleiben geschlossen.
  • Aus- und Fortbildungsmaßnahmen, Instrumental- und Gesangsunterricht sowie offene Kinder- und Jugendarbeit dürfen nicht mehr in Präsenz durchgeführt werden. Theoretischer und praktischer Fahrschulunterricht sowie Fahrprüfungen bleiben unter Einhaltung der FFP2-Maskenpflicht erlaubt.

Maskenpflicht und Alkoholverbot

Zudem wurde die Maskenpflicht für die öffentlichen Flächen Ludwigstraße und Sablaiser Platz, Martin-Luther-Platz, Königsplatz und Königstraße bis vorläufig 18. April verlängert. Sie gilt in der Zeit von Montag bis Freitag von 8 bis 19 Uhr und Samstag von 8 bis 16 Uhr. Auf den gleichen Flächen ist zudem täglich zwischen 8 und 22 Uhr verboten, Alkohol zu konsumieren.

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