Bis spätestens 1. Dezember:
Kandidatinnen und Kandidaten für Sportlehrehrung melden
Schwabach – Die Schwabacher Sportvereine sind wieder aufgerufen, Sportlerinnen und Sportler, Sportpaare sowie Mannschaften für die Sportlerehrung 2018 vorzuschlagen. Diese findet am 1. Februar 2019 im Markgrafensaal statt.
Leistungen, Erfolge und Platzierungen ausschlaggebend
Ausschlaggebend für die Wahl sind hervorragende Leistungen, Erfolge und Platzierungen, die vom 1. Dezember 2017 bis einschließlich 30. November 2018 erzielt wurden. Bis spätestens 1. Dezember sollen die erfolgreichen Sportlerinnen und Sportler im Schul- und Sportamt der Stadt gemeldet werden. Nach diesem Termin eingehende Anträge können nicht berücksichtigt werden.
Antragsformulare zum Download
Die Antragsformulare können auf der Internetseite des Stadtverbandes der Schwabacher Turn- und Sportvereine unter www.stadtverband.org/formular.htm heruntergeladen werden.
Sportliche Leistung muß bei anerkannten Sportwettkämpfen erfolgt sein
Geehrt werden können Schwabacher Bürger, soweit sie Mitglied in einem Verein sind, der dem Deutschen Olympischen Sportbund, dem Bayerischen Landessportverband oder dem Bayerischen Schützenbund angehört und die sportliche Leistung für diesen Verein erzielt wurde. Ebenso können auch Auswärtige, die für einen Schwabacher Verein aktiv waren, geehrt werden, wenn dieser einem der genannten Sportbünde angehört. Die sportliche Leistung muss bei anerkannten Sportwettkämpfen erfolgt sein.
Die zugrundliegende Ehrenordnung ist ebenfalls auf der oben genannten Internetseite nachzulesen. Der Ehrungsausschuss, bestehend aus Vertretern der Stadt und des Stadtverbandes Schwabach, der Sportpresse und dem Stadtratspfleger für Sportangelegenheiten, entscheidet über alle eingereichten Anträge.
Weiterführende Links:
Homepage des Stadtverbandes der Schwabacher Turn– und Sportvereine e.V. …
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