Freistaat Bayern und Stadt Schwabach gewähren für das Haushaltsjahr 2022 Zuschüsse zur Sportförderung

Gemeinnützige Vereine oder Sportabteilungen können Anträge auf Zuwendungen des Freistaats Bayern (Vereinspauschale) einreichen

Freistaat Bayern und Stadt Schwabach gewähren für das Haushaltsjahr 2022 Zuschüsse zur Sportförderung
Werbung

Zuwendungen des Freistaates Bayern zur Förderung des außerschulischen Sports (Staatl. Vereinspauschale)
Zuwendungen der Stadt Schwabach zum Sportbetrieb, zu den Kosten für Übungsleiter und zum Unterhalt von Vereinssportanlagen

Schwabach – Der Freistaat Bayern und die Stadt Schwabach gewähren für das Haushaltsjahr 2021 Zuschüsse zur Sportförderung.

Die staatliche Sportförderung richtet sich nach der Sportförderrichtline des Freistaats Bayern und die städtische Sportförderung nach der Richtlinie der Stadt Schwabach zur Förderung des Sports (Sportförderrichtlinie).

Gemeinnützige Vereine oder Sportabteilungen, die im Vereinsregister des Amtsgerichtes Nürnberg für Schwabach oder in der Liste der privilegierten Schützengesellschaften eingetragen sind und Mitglied im Bayer. Landessportverband oder im Bayer. Sportschützenbund bzw. Oberpfälzer Schützenbund sind und als Vereinszweck die Pflege des Sportes oder einer Sportart bestimmt haben, können Anträge auf Zuwendungen des Freistaats Bayern (Vereinspauschale) einreichen. Die städt. Förderung setzt darüber hinaus die Mitgliedschaft im Stadtverband der Schwabacher Turn- und Sportvereine e.V., einen Mindestmitgliedsbestand von 25 Aktiven sowie einen Anteil von mindestens 50 % Schwabacher-Mitgliedern voraus. Alle Anträge müssen bis spätestens

1. März 2022

im Schul- und Sportamt, Eisentrautstraße 2, Zi. Nr. 1.03, vorliegen.

  • Nach diesem Termin eingehende Anträge bzw. unvollständig abgegebene Anträge dürfen nicht berücksichtigt werden.
  • Antragsvordrucke sind im Schul- und Sportamt sowohl in Papierform als auch auf elektronischem Weg ab sofort erhältlich.

Da es nach den Erfahrungen der Stadt Schwabach immer wieder einige Vereine versäumen, ihren Antrag fristgerecht bzw. vollständig mit allen Anlagen und Angaben einzureichen, werden die Vereine gebeten, den Antrag schon vor der Ausschlussfrist und zwar bis spätestens 22. Februar 2022 dem Schul- und Sportamt vorzulegen. Somit hat das Schul- und Sportamt noch die Möglichkeit, sich mit den Vereinen in Verbindung zu setzen, damit diese evtl. noch benötigte Unterlagen fristgerecht vorlegen können. 

Weiterführende Links: 

Weitere Informationen und alle benötigten Downloads gibt es hier … 

Schnell vergleichen und sparen!

Werbung
Werbung
Werbung
Werbung
PETPROTECT_Hund&Katze_Banner

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen