Unvernunft einiger junger Leute wird strafrechtliche Folgen haben – Konsequentes Einschreiten der Polizei nach Verstößen gegen das Infektionsschutzgesetz
Roth – Am Mittwochabend, den 18.03.2020, sah sich die Rother Polizei gezwungen, gegen mehrere uneinsichtige Personen vorzugehen. Die Jugendlichen im Alter zwischen 15 und 18 Jahren trafen sich wiederholt – trotz mehrfacher Ermahnungen und Platzverweise – an öffentlichen Plätzen und missachteten dabei den Mindestabstand gemäß der für Jeden gültigen Allgemeinverfügung der Bayerischen Staatsregierung vom 16.03.2020.
Die Jugendlichen wurden dabei spät abends mehrfach in der Grünanlage in der Friedrich-Ebert-Straße und auch am Parkhaus in der Stieberstraße in Roth angetroffen, wo sie Alkohol konsumierten und laut Musik hörten. Nachdem jedoch alle Belehrungen und Bemühungen der Polizei nicht fruchteten, mußten die Beamten gegen 22.30 Uhr schließlich eine härtere Gangart an den Tag legen und in Folge dessen mehrere beratungsresistente Jugendliche wegen eines Vergehens nach dem Infektionsschutzgesetz anzeigen und an die . Staatsanwaltschaft weiterleiten, sowie das Jugendamt informieren.
Ein 18 Jähriger fiel bei dem Einsatzgeschehen dabei besonders negativ auf. Der junge Mann hatte fast anderthalb Promille Atemalkohol intus und musste mit unmittelbarem Zwang in Gewahrsam genommen werden.
In diesem Zusammenhang appelliert auch die Rother Polizei eindringlich an die Bevölkerung, derartige Zusammenkünfte zu unterlassen. Es liegt in der Verantwortung jeder einzelnen Person, die Infektionsrate so gering wie möglich zu halten und so lebensbedrohliche Erkrankungen (insbesondere der Risikogruppen) zu vermeiden. Die Eltern werden gebeten, ihre Kinder entsprechend zu sensibilisieren.
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