
Ab Mittwoch, den 24. November 2021, gilt auch im öffentlichen Nahverkehr in Schwabach 3G
Schwabach – Ab Mittwoch, den 24. November 2021, gilt in öffentlichen Verkehrsmitteln die sogenannte „3G-Regel“. Damit dürfen auch in den Schwabacher Stadtbussen, in den Regionalbussen sowie in der Linie 61 nur Personen mitfahren, die geimpft, genesen oder getestet sind.
Stichprobenartige Kontrollen
In der Regel wird dies nicht beim Einstieg, sondern in stichprobenartigen Kontrollen durch den Kontrolldienst des Stadtverkehrs, das Ordnungsamt und die Polizei überprüft.
Kann ein Fahrgast dabei keinen 3G-Nachweis vorlegen, muss er den Bus sofort verlassen. Das gilt auch, wenn auch der Fahrgast einen gültigen Fahrausweis hat. Dieser wird in diesem Fall nicht erstattet.
FFP2- bzw. KN95-Maske
Außerdem müssen Personen ab dem 15. Lebensjahr in den Stadtbussen eine FFP2- bzw. eine KN95-Maske tragen. Bei Kindern zwischen 6 und 14 Jahren genügt eine Mund-Nase-Bedeckung. Kinder unter 6 Jahren müssen gar keine Maske tragen. Außerdem ist die Maskenpflicht an Haltestellen entfallen.
Mindestabstand einhalten
Und zuletzt werden Fahrgäste gebeten, gerade auf Fahrten mit wenigen Passagieren einen Mindestabstand zu anderen Personen von 1,5 Metern einzuhalten – wo immer das möglich ist.
Nightliner-Netz wird eingestellt
Außerdem stellt die VAG ab 26. November ihr Nightliner-Netz und damit auch die Bedienung der Linie N61 bis auf weiteres ein.
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