26 Urnen- und acht Briefwahlbezirke in Schwabach
Europawahl findet am 26. Mai 2019 statt
Schwabach – Zum neunten Mal wählen vom 23. bis 26. Mai die Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union das Europäische Parlament. In Deutschland findet die Europawahl am Sonntag, 26.Mai, statt.
Wer ist wahlberechtigt?
Wahlberechtigt für die Europawahl sind in der Stadt Schwabach alle Deutschen, die am Wahltag volljährig sind und hier seit mindestens drei Monaten ihren Wohnsitz haben oder sich sonst gewöhnlich hier aufhalten. Unter bestimmten Voraussetzungen sind auch Deutsche im Ausland und Unionsbürger in Deutschland zur Wahl berechtigt. Hierzu ist jedoch ein eigener Antrag zu stellen. Informationen hierzu gibt es beim Wahlamt.
Wahllokale sind von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet
Die Wahl am 26. Mai dauert von 8 Uhr bis 18 Uhr. Die Stadt Schwabach ist in 26 Urnenwahlbezirke und acht Briefwahlbezirke eingeteilt: In welchem Wahllokal gewählt werden darf, ist auf der Wahlbenachrichtigung verzeichnet. Die Wähler und Wählerinnen haben ihre Wahlbenachrichtigung und einen amtlichen Personalausweis – Unionsbürger bzw. -bürgerinnen einen gültigen Identitätsausweis oder Reisepass – zur Wahl mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigungen wurden vom Wahlamt Ende April versandt und sollten mittlerweile allen Wählerinnen und Wählern zugegangen sein. Wer noch keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, muss sich an das Wahlamt wenden, Nördliche Ringstraße 2a-c, Telefon 09122 860-398, E-Mail: wahlamt@schwabach.de.
Infos zur Briefwahl
Auf der Rückseite des Benachrichtigungsbriefes ist auch gleich der Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines mit Briefwahlunterlagen gedruckt. Wer am Wahltag verhindert ist, kann darüber die Briefwahl beantragen. Noch einfacher funktioniert der Antrag über das Internet unter www.schwabach.de oder mit dem auf der Benachrichtigung aufgedruckten QR-Code, der bereits alle wichtigen Daten für den Antrag enthält. Die Briefwahlunterlagen können auch persönlich beim Wahlamt und im Bürgerbüro im Rathaus bis zum Freitag, 24. Mai 2019, 18 Uhr, beantragt und auch gleich mitgenommen werden. Bei der Briefwahl muss der Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig abgesendet werden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltag bis 18 Uhr beim Wahlamt eingeht.
Wer bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung den Wahlraum nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen kann, kann den Wahlschein noch bis zum Wahltag, 15 Uhr, im Wahlamt beantragen. Wer den Antrag für eine andere Person stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist.
Infos zur Europawahl
Die Wahl zum Europa-Parlament erfolgt nicht nach einem einheitlichen europäischen Wahlrecht, sondern nach nationalen Wahlgesetzen. Das Europawahlgesetz und die Europawahlordnung regeln das Wahlverfahren in der Bundesrepublik Deutschland. In Deutschland erfolgt die Wahl nach den Grundsätzen der Verhältniswahl mit Listenwahlvorschlägen. Diese können für ein Land oder als gemeinsame Liste für alle Länder aufgestellt werden. Jede Wählerin und jeder Wähler hat eine Stimme. Auf die Bundesrepublik Deutschland entfallen 96 Abgeordnete des Europäischen Parlaments.
Wer Fragen zum Wahlvorgang hat, erhält Informationen vom Wahlamt. Die Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr und Donnerstag zusätzlich von 14 bis 17 Uhr.
Foto: Michael Schoplocher, Leiter des Wahlamts, mit dem Wahlzettel zur Europa-Wahl.
Be the first to comment