Sand, Splitt oder Granulat helfen
Kein Einsatz von Streusalz erlaubt
Schwabach – Nachdem in letzter Zeit wieder vermehrt der Einsatz von Streusalz durch Anlieger auf Gehsteigen festgestellt werden musste, möchte die Stadtverwaltung wie jedes Jahr einige Hinweise geben:
Wichtige Hinweise:
- Räum- und streupflichtige Anlieger dürfen nach § 20 Abs. 3 der Straßenreinigungsverordnung der Stadt Schwabach auf öffentlichen Gehwegen kein Streusalz verwenden.
- Aus ökologischer Sicht sollte auch auf Privatgrund und Privatwegen, außer bei besonderen Gefahrenpunkten wie Treppen und starken Steigungen, auf Salz verzichtet werden.
- Verwendet werden dürfen nur Streumittel, „die eine nachhaltige abstumpfende Wirkung versprechen“. Das sind zum Beispiel Sand, Splitt oder Granulat.
Die Stadtverwaltung bittet um Beachtung dieses Verbotes. Für weitere Fragen
steht das Bauverwaltungsamt, Matthias Sächerl, unter der Telefonnummer
09122 860-519 gerne zur Verfügung.
Weiterführende Links
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