Alkoholkontrollen zum Fasching
Hilpoltstein – Im vergangenen Jahr waren im Dienstbereich der Polizei Hilpoltstein 15 Unfälle zu verzeichnen, bei denen einer der Beteiligten unter Alkoholeinwirkung stand. Immer wieder kommt es bei diesen Unfällen zu Verletzten und zu hohen Sachschäden. Außerdem wurden von den Beamten 34 folgenlose Trunkenheitsfahrten aufgedeckt. Die Folgen sind für den Betroffenen neben einer hohen Geld- oder Freiheitsstrafe im Regelfall auch der Verlust des Führerscheins.
Gerade Alkohol ist in unserer Gesellschaft oft der „Stimmungsmacher Nr. 1“. Bei allen möglichen Gelegenheiten werden alkoholhaltige Getränke angeboten. Zum gemütlichen Beisammensein gehört oft gemeinsames Trinken.
Im Straßenverkehr wird der „berauschte“ Fahrer zur Gefahr für sich und seine Mitmenschen. Zum Eigenschutz und dem Schutz anderer muss jedem klar sein: Die sichere Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige körperliche und geistige Fitness!
Deshalb passen Alkohol oder Drogen nicht zur Teilnahme im Straßenverkehr. Über die Folgen einer Trunkenheitsfahrt muss sich jeder bewusst sein. Bereits bei einem Blutalkoholwert von 0,3 Promille kann dies bei einem Unfall zu strafrechtlichen Konsequenzen führen. Bei einer Fahrt mit 0,5 Promille bis zu 1,09 Promille, ohne das es zu Ausfallerscheinungen gekommen ist, sieht der Bußgeldkatalog ein Fahrverbot von einem bis drei Monaten und eine Geldbuße von 500 bis 1500 Euro vor. Sollte es hierbei zu Ausfallerscheinungen kommen oder der Wert bei 1,1 Promille oder darüber liegen (für Radfahrer gilt hier ein Grenzwert von 1,6 Promille), wird ein Strafverfahren eingeleitet und der Führerschein sofort sichergestellt. Für Fahranfänger gibt es noch strengere Regeln. Hinzu kommen bei einem Unfall noch Forderungen der Versicherung, Schmerzensgeld und menschliches Leid, wenn es zu einem Körperschaden gekommen ist.
Besser ist es hier, wenn man schon nicht auf Alkohol verzichten will, mit dem Taxi oder öffentlichen Verkehrsmitteln den Nachhauseweg anzutreten, oder sich in der Gruppe schon vorher zu einigen, wer auf Alkohol verzichtet und nach Hause fährt. Die Kosten für die Fahrt mit einem Taxi sind unbedeutend, wenn man an die Folgen einer Trunkenheitsfahrt denkt.
Um die Verkehrssicherheit zu verbessern, wird die Polizei Hilpoltstein vor allem auch in der Faschingszeit verstärkt Alkohol- und Drogenkontrollen im Straßenverkehr durchführen. Unser Ziel ist, dass sich niemand betrunken oder unter Einfluss von Drogen hinter das Steuer setzt.
Wir wünschen Allen eine unbeschwerte und vor allem eine unfallfreie Faschingszeit.
S. Walbert
Erster Polizeihauptkommissar
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