Verbot von Feuerwerk im Stadtzentrum von Schwabach zum Jahreswechsel 2022/2023

Verbot zum Abbrennen von Feuerwerkskörpern: Königsplatz, Martin-Luther-Platz, Pfarrgasse bis zur Einmündung Rosenbergerstraße, Fleischbrücke bis zur Einmündung Rosenbergerstraße und Kirchgasse

Verbot von Feuerwerk im Stadtzentrum von Schwabach zum Jahreswechsel 2022/2023
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Abbrennen von Feuerwerk in der Altstadt verboten 

Schwabach – Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände (Feuerwerk) ist am 31.Dezember 2022 (Silvester) und am 1. Januar 2023 (Neujahr) insbesondere in nachfolgend bezeichneten Straßen verboten: Königsplatz, Martin-Luther-Platz, Pfarrgasse bis zur Einmündung Rosenbergerstraße, Fleischbrücke bis zur Einmündung Rosenbergerstraße und Kirchgasse (siehe auch nachfolgenden Plan). 

Königsplatz und die angrenzenden Bereiche sind der zentrale Treffpunkte der Schwabacher Bevölkerung in der Silvesternacht

Der Königsplatz und die angrenzenden Bereiche sind seit Jahren, mit Ausnahme der Silvesternacht 2020/21, einer der zentralen Treffpunkte der Schwabacher Bevölkerung in der Silvesternacht. Hierbei sammeln sich auf dem Platz große Menschengruppen an, die gemeinsam feiern und Alkohol zu sich nehmen. Immer wieder wird im größeren Umfang in diesen Gruppen auch Feuerwerk abgebrannt.

Dies führte in der Vergangenheit nicht nur wiederholt zu Gefährdungen der umstehenden Personen, sondern auch zu Gefährdungen der um den Platz liegenden historischen Fachwerkgebäude und der Stadtkirche als historischen Baudenkmal hohen Ranges. So drangen beispielsweise mehrmals Feuerwerkskörper in den Dachraum der unmittelbar an den Platz angrenzenden barocken Fürstenherberge ein und wurden auch im Dachbereich des historischen Fach-werkrathauses gefunden. Hierzu gab es nicht nur entsprechende Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern, sondern auch Berichte der Polizei. 

Erst der Erlass einer Allgemeinverfügung konnte das Geschehen an Silvester eindämmen 

Die Stadt Schwabach hat in den letzten Jahren bereits durch Pressemitteilungen wiederholt darauf hingewiesen, dass das Abrennen von Feuerwerkskörpern in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen verboten ist. Leider hatte dies in der Vergangenheit nur selten Auswirkungen auf das Geschehen auf dem Platz. Erst durch den Erlass einer Allgemeinverfügung konnte das Geschehen an Silvester 2019 und 2021 eingedämmt werden. Durch die klare Abgrenzung des Geltungsbereiches des Verbotes wurde ein Einschreiten der Sicherheitsbehörden gegenüber Verstößen erleichtert. 

Weiterführende Informationen: 

Die Allgemeinverfügung zur Feuerwerks-Verbotszone in der Altstadt gibt es hier als Download …

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