Folgende Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie gelten nach aktuellem Stand bis 9. Februar 2022

Nach erneuter Änderung der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayIfSMV) gelten auch in Schwabach neue Regelungen

Folgende Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie gelten nach aktuellem Stand bis 9. Februar 2022
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Neue Corona-Maßnahmen in Schwabach aufgrund der 15. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayIfSMV) 

Schwabach – Folgende Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie gelten nach der 15. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (hier klicken…), nach aktuellem Stand bis Mittwoch, den 9. Februar 2022: 

Übersicht der geltenden Maßnahmen (hier klicken …)

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