3G-Regel in der Schwabacher Stadtverwaltung ab Montag, den 20. Dezember 2021

3G-Regel gilt ab Montag, den 20. Dezember 2021 in allen Dienststellen und Einrichtungen der Stadtverwaltung Schwabach

3G-Regel in der Schwabacher Stadtverwaltung ab Montag, den 20. Dezember 2021
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Ab Montag, den 20. Dezember 2021: 
3G in Dienststellen und Einrichtungen

Schwabach – Die 3G-Regel gilt ab 20. Dezember in allen Dienststellen und Einrichtungen der Stadtverwaltung Schwabach. Zutritt haben ab dann nur noch vollständig Geimpfte, Genesene oder aktuell getestete Personen. Ausnahmen gelten für Kinder bis sechs Jahre und für Schülerinnen und Schüler. Sie sind von der Testpflicht befreit.

Als Testnachweis gelten ein höchstens 24 Stunden alter Schnelltest oder ein höchstens 48 Stunden alter PCR-Test. Selbsttests vor Ort sind nicht möglich. Zum 3G-Nachweis muss ein amtlicher Ausweis vorgelegt werden.

In Notfällen – wie zum Beispiel akuten Krisen bei Kindern und Jugendlichen oder Mittellosigkeit – helfen das Jugend- und das Sozialamt und während der Öffnungszeiten auch ohne Termin und ohne 3G-Nachweis. 

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