Ab Mittwoch, den 24. November 2021, gelten auch in Schwabach neue weitreichende Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung
Schwabach – Folgende Maßnahmen gelten in ganz Bayern – und damit auch in Schwabach – ab kommenden Mittwoch, den 24. November 2021, bis vorläufig Mittwoch, den 15. Dezember 2021:
- Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte: Es dürfen sich maximal 5 Personen ab 12 Jahren aus 2 Haushalten treffen.
- Bei „körpernahen Dienstleistungen“ (Friseure, Kosmetik und ähnliches), Hochschulen, an der Musikschule und bei Fahrschulen: Zutritt nur noch für Genesene und Geimpfte (2G):
- Freizeiteinrichtungen, Messen, Kultur- und Sportveranstaltungen: Zutritt nur noch für Genesene und Geimpfte, die einen negativen Schnelltest vorlegen können (2G plus). Die Kapazitäten der Veranstaltungsorte darf nur zu 25 Prozent ausgelastet werden.
- Gastronomie: Sperrstunde um 22 Uhr und Zutritt nur für Genesene und Geimpfte (2G)
- Schankwirtschaften (Bars), Diskos und Clubs bleiben geschlossen
- Der Schwabacher Advent, die Eiszeit (Eislaufbahn) und Schwabach glänzt entfallen.
- Im Handel gilt eine Personengrenze von 10 Quadratmetern pro Person.
Falls die 7-Tage-Inzidenz über 1.000 steigt gelten weitere, schärfere Maßnahmen. Am Freitag, den 19. November 2021, lag sie bei 616,32.
- Schließung von Gastronomie und Beherbungsbetrieben
- Absage aller Kultur-, Freizeit- und Sportveranstaltungen
- Online-Unterricht bei Hochschulen
- Im Handel gilt eine Personengrenze von 20 Quadratmetern pro Person.
- Schulen, Kindertagesstätten und Kindertagespflege bleiben geöffnet.
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