Neue Corona-Maßnahmen in Schwabach aufgrund der 14. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayIfSMV)
Schwabach – Die 14. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayIfSMV) wird geändert. Die detaillierten Änderungen sehen wie folgt aus:
Schule
Nach den Herbstferien wird in den Grundschulen für eine Woche und in den weiterführenden Schulen für zwei Wochen eine Maskenpflicht im Schulgebäude eingeführt. Das heißt, Maskenpflicht am Platz und unabhängig vom Mindestabstand. Die Kinder der Jahrgangsstufen 1 bis 4 können eine textile Mund-Nasen-Bedeckung tragen, alle übrigen Schülerinnen und Schüler müssen medizinische Gesichtsmasken verwenden.
Bei einem Infektionsfall in einer Klasse werden die Teilnehmer dieser Klasse künftig eine Woche lang an jedem Schultag getestet.
Neue Quarantäne-Regelungen
Die Quarantänedauer für enge Kontaktpersonen von an Corona erkrankten Personen wird auf 7 Tage erhöht. In Regionen mit hohem Infektionsgeschehen entfällt die Möglichkeit der Freitestung für enge Kontaktpersonen. So sollen Infektionsketten unterbrochen werden. Die Quarantänedauer beträgt hier grundsätzlich 10 Tage.
Neue Ampelregelung
Grundsätzlich gibt es drei Regelungsbereiche, die grüne, gelbe und die rote Ampel.
In Schwabach gilt ab Dienstag, 9. November, die gelbe Ampel.
Der Stand der bayernweiten Ampel kann hier nachgesehen werden: Coronavirus in Bayern – Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege
Gelbe Ampel
Die Ampel wird dann gelb, wenn in den letzten sieben Tagen landesweit mehr als 1.200 Corona-Patienten in ein bayerisches Krankenhaus eingewiesen wurden oder landesweit mehr als 450 Intensivbetten mit Corona-Erkrankten belegt sind. Sobald nach Feststellung des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege eine der beiden Alternativen greift, gilt landesweit ab dem auf die Feststellung folgenden Tag.
Rote Ampel
Die Rote Ampel gilt dann, wenn – in Bayern mehr als 600 Intensivbetten mit Corona-Erkrankten belegt sind. Nach Feststellung des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege der Fall gilt die Ampel landesweit ab dem auf die Feststellung folgenden Tag. Siehe Coronavirus in Bayern – Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege
ODER
- im Bereich der Leitstelle Mittelfranken-Süd, zu der Schwabach gehört, die Intensivbetten in den Krankenhäusern zu mindestens 80 Prozent ausgelastet sind.
- und gleichzeitig in Schwabach eine 7-Tage-Inzidenz von 300 überschritten wird.
- Die Maßnahmen der Roten Ampel gelten dabei ab dem nächsten Tag NACH dem Überschreiten der Inzidenz von 300. Wenn die Inzidenz an drei Tagen hintereinander wieder unterschritten wird, gilt wieder die Gelbe Ampel.
Regeln bei einer Gelben Ampel
Masken
Als Maskenstandard gilt wieder die FFP2-Maske. In der Schule und für Kinder und Jugendliche gelten wieder die Sonderregeln (Stoffmasken in der Grundschule, im Übrigen medizinische Masken).
Veranstaltungen und Einrichtungen, die bisher nach 3G zugänglich waren
Für alle Einrichtungen und Veranstaltungen, die bisher nach 3G-Regeln zugänglich sind, sind dann nur nach 3G plus zugänglich. Nichtgeimpfte Personen können damit nur mit aktuellem PCR-Test teilnehmen. Innerhalb dieser nur für Geimpfte, Genesene und PCR-Getestete zugänglichen Bereiche bestehen die Rechtsfolgen, die bisher für normales 3G galten. Es gibt also anders als bei freiwilligen 3G plus keine Erleichterungen etwa für Maske, Abstand oder Personenobergrenzen.
Bildungseinrichtungen
Ausgenommen hiervon sind die Hochschulen sowie außerschulische Bildungsangebote wie die Volkshochschule einschließlich der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie Bibliotheken und Archive – hier gilt weiterhin die Zugangsmöglichkeit auch mit Schnelltest (3G).
Clubs, Diskotheken und vergleichbare Freizeiteinrichtungen
Für Clubs, Diskotheken und vergleichbare Freizeiteinrichtungen gilt bei Stufe gelb verpflichtendes 2G.
Pflegeeinrichtungen
In den Pflegeeinrichtungen müssen Personal und Besucher, unabhängig vom Impfstatus, mindestens zweimal wöchentlich getestet werden (Antigen-Schnelltests oder PCR-Tests).
Regeln bei einer Roten Ampel
Veranstaltungen und Einrichtungen, die bisher nach 3G zugänglich waren
Einrichtungen, Veranstaltungen etc., die sonst nach 3G-Regeln zugänglich sind, sind dann nur nach 2G zugänglich, also nur für Geimpfte und Genesene, nicht für Getestete. Ausgenommen hiervon sind die Gastronomie, Hotellerie und Pensionen sowie körpernahe Dienstleistungen, wie Friseure und Pediküre. Hier bleibt es bei 3G plus. In Hochschulen, außerschulischen Bildungsangeboten einschließlich der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie Bibliotheken und Archive gilt weiterhin die Zugangsmöglichkeit auch mit Schnelltest (3G).
Arbeitnehmer in Betrieben mit mehr als 10 Beschäftigen
Die Zugangsregelung „3G“ (einfacher Schnelltest zweimal pro Woche genügt) gilt in Betrieben mit mehr als 10 Beschäftigten im Falle der roten Stufe außerdem für alle Beschäftigten, die während ihrer Arbeit Kontakt zu anderen Personen haben (egal ob Kunden, andere Beschäftigte oder sonstige Personen). Das gilt allerdings nicht für den Handel und den ÖPNV.
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