Führerscheintausch für alle zwischen 1953 und 1958 Geborenen bis 19. Januar 2021 nötig

Führerscheine müssen getauscht werden, da diese künftig fälschungssicher und EU-weit einheitlich sein sollen

Führerscheintausch für alle zwischen 1953 und 1958 Geborenen bis 19. Januar 2021 nötig
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Erinnerung an Umtausch-Pflicht:
Führerscheintausch für Jahrgänge 1953 bis 1958 bis 19. Januar 2021 nötig

Schwabach – An die Pflicht, den Führerschein gegen einen fälschungssicheren umzutauschen, erinnert die Führerscheinstelle der Stadt Schwabach. Hintergrund der Umtauschaktion: Führerscheine sollen künftig fälschungssicher und EU-weit einheitlich sein. Sie werden dann in einer Datenbank erfasst, um Missbrauch zu vermeiden.

 

Für die Geburtsjahre 1953 bis 1958 endet die Gültigkeit der Führerschein-Dokumente in Papierform schon am 19. Januar 2022. Bei Führerscheinen im Scheckkartenformat, die zwischen 1999 und 2013 ausgegeben wurden, hängt die Umtauschfrist vom Ausstellungsjahr ab.

Beispiel:

Eine Person ist 1965 geboren und besitzt noch einen Papier-Führerschein. Dieser muss bis zum 19. Januar 2024 umgetauscht sein. Besäße die gleiche Person bereits einen Führerschein im Scheckkartenformat, der 2010 ausgestellt wurde, muss dieser erst bis zum 19. Januar 2031 umgetauscht werden.

Wann muß getauscht werden?

Die folgenden Tabellen geben einen Überblick darüber, bis wann welche Führerscheine umgetauscht werden müssen.

Führerscheine im Papierformat nach Geburtsjahrgängen:

GeburtsjahrgängeUmtausch bis zum 19. Januar…
Vor 1953 2033
1953 – 19582022
1959 – 19642023
1965 – 1970 2024
1971 oder später2025

Führerscheine im Scheckkartenformat nach Ausstellungsjahr:

AusstellungsjahrUmtausch bis zum 19. Januar…
1999 – 2001 2026
2002 – 2004 2027
2005 – 2007 2028
2008 2029
2009 2030
2010 2031
2011 2032
2012 – 18.01.2013 2033

Wer sein aktuelles Dokument umtauschen muss bzw. möchte, braucht für den Antrag ein aktuelles biometrisches Passbild (maximal zwei Jahre alt), den aktuellen Führerschein, sowie den Personalausweis oder Reisepass. Wer noch den Führerschein im Papierformat besitzt, muss – wenn dieser nicht von der Stadt Schwabach ausgestellt wurde – eine Karteikartenabschrift bei der Ausstellungsbehörde beantragen.

Aktuell ist es notwendig, bei der Führerscheinstelle telefonisch einen Termin zu vereinbaren unter Telefonnummer 09122 860-380 (-384/-403). Antragsformulare können wegen des hohen Aufkommens nicht zugesandt werden. Wer einen Antrag vorab ausfüllen möchte, findet die Antragsformulare jedoch unter www.schwabach.de/fuehrerscheinstelle.

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