Neue Corona-Regelungen seit Montag, den 23. August 2021
Schwabach – Seit Montag, den 23. August 2021, gelten neue Corona-Regelungen: Bei einer 7-Tages-Inzidenz über 35 erhalten nur vollständig Geimpfte oder von Covid-19 genesene Personen sowie solche, die einen aktuellen Test-Nachweis vorlegen können, Zugang
- zur Innengasronomie
- zu Veranstaltungen in geschlossenenen Räumen (öffentlich und privat)
- zu körpernahen Dienstleistungen in geschlossenen Räumen
- zu Sport in geschlossenen Räumen
- zu Krankenhäusern
- zu Beherbergungsbetrieben.
Kinder bis 6 Jahre sind von dieser Regelung ausgenommen. Auch Schülerinnen und Schüler sind von der Testnachweispflicht befreit. Sie müssen nur einen gültigen Schüler-Ausweis vorlegen oder einen anderen Nachweis darüber, dass sie noch zur Schule gehen.
Bei Sport- und Kulturereignissen wird die Zuschauerzahl auf maximal 50 Prozent der Kapazität angehoben, maximal auf 25.000 Zuschauer mit festem Sitzplatz. Ein Testnachweis ist dabei erforderlich (von Ungeimpften).
Die Corona-Regelungen wurden vom bayerischen Kabinett bis 25. August verlängert. Die wichtigsten Punkte im einzelnen:
- In Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer 7-Tage-Inzidenz unter 25 entfällt an den weiterführenden Schulen die Maske am Platz für Schüler und Lehrkräfte, die mindestens zweimal, empfohlen drei Mal wöchentlich einen negativen Testnachweis erbringen. In der Grundschulstufe verbleibt es bei den bisherigen Regelungen.
- Unter freiem Himmel werden bei Sport- und Kulturveranstaltungen bis zu 1.500 Zuschauer zugelassen. Davon dürfen höchstens 200 als Stehplätze mit Mindestabstand vergeben werden, die übrigen nur als feste Sitzplätze. Indoor gilt hier wie bisher eine Zulassung abhängig von der Raumkapazität, höchstens aber 1.000 Personen. Tagungen und Kongresse werden analog behandelt.
- Gastronomische Angebote dürfen künftig bis 1:00 Uhr (bisher 24:00 Uhr) zur Verfügung gestellt werden. Es besteht für das Personal, soweit es in Kontakt mit Gästen kommt, Maskenpflicht sowie für Gäste, solange sie nicht am Tisch sitzen, FFP2-Maskenpflicht.
- Überregionale Märkte sollen mit entsprechenden Schutz- und Hygienekonzepten zugelassen werden.
- Aufgrund Bundesrechts entfiel zum 1. Juli 2021 die Bundesnotbremse (§ 28b IfSG). Damit gibt es keine bundesrechtliche Regelung mehr für Gebiete mit einer 7-Tage-Inzidenz größer als 100. Sollten einzelne Landkreise oder kreisfreie Städte künftig wieder eine 7-Tage-Inzidenz größer als 100 aufweisen, gelten auch dort künftig die bayerischen Regelungen, die für den Inzidenzbereich zwischen 50 und 100 Anwendung finden (z. B. Kontaktbeschränkung auf den eigenen und zwei weitere Hausstände, Veranstaltungen max. 25 Personen indoor und 50 Personen outdoor, Testnachweiserfordernisse in Gastronomie, Beherbergungswesen, Sport und Kultur). Die zuständige Kreisverwaltungsbehörde (hier: Stadt Schwabach) hat in diesem Fall zusätzliche geeignete Infektionsschutzmaßnahmen durch Allgemeinverfügung zu erlassen.
Weiterführende Informationen:
Dort gibt es umfangreiche Infos zu Kontaktbeschränkungen, Schulen, Kinderbetreuungseinrichtungen, Handel und Geschäfte, Märkte, Gastronomie, Hotels und Pensionen, Sport, Reiserückkehr, Freizeiteinrichtungen, Kongresse und Tagungen, Kulturveranstaltungen, Gottesdienste, Trauungen, Theater- und Schauspielgruppen, Alten- und Pflegeheime und Trauerfeiern
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