Betreff „Juraleitung“: Öffentlichkeitsbeteiligung und Auslage der Unterlagen im Stadtmuseum

Verfahrensunterlagen für das Vorhaben liegen im Stadtmuseum der Stadt Schwabach in der Museumsstraße aus

Betreff "Juraleitung": Öffentlichkeitsbeteiligung und Auslage der Unterlagen im Stadtmuseum
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Öffentlichkeitsbeteiligung startet am Mittwoch, den 2. Juni 2021
Unterlagen zur „Juraleitung“ im Stadtmuseum einsehbar

Schwabach – Die Firma Tennet TSO GmbH beabsichtigt die zwischen Raitersaich (Regierungsbezirk Mittelfranken) und Altheim (Regierungsbezirk Niederbayern) bestehende 220 kV-Leitung Raitersaich – Altheim (sogennante „Juraleitung“) nach den Vorgaben des Bundesbedarfsplangesetzes durch eine leistungsstärkere 380 kV-Leitung zu ersetzen. Die auf rund 160 km Länge durch die Regierungsbezirke Mittelfranken, Oberbayern, Oberpfalz und Niederbayern verlaufende neue Leitung soll überwiegend entlang der bereits bestehenden Leitung als Freileitung geführt werden. Für drei Abschnitte (Katzwang, Ludersheim und Mühlhausen) ist der pilothafte Einsatz von Erdkabeln vorgesehen. Nach Inbetriebnahme des Ersatzneubaus ist ein Rückbau der Bestandsleitung geplant.

Raumordnungsverfahren für Vorhaben eingeleitet

Die Regierung von Mittelfranken hat am 12. Mai ein Raumordnungsverfahren für das Vorhaben eingeleitet. In diesem Raumordnungsverfahren ist die Öffentlichkeit zu beteiligen. Die Verfahrensunterlagen können auf der Internetseite der Regierung von Mittelfranken unter http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/raumordnungsverfahreneingesehen werden. Zusätzlich liegen die Verfahrensunterlagen für das Vorhaben im Stadtmuseum der Stadt Schwabach (Museumsstraße 1, 91126 Schwabach, Erdgeschoss, Museumspädagischer Raum) in der Zeit vom 2. Juni bis 1. Juli aus während der Öffnungszeiten jeweils von Mittwoch bis Sonntag von 10:00 Uhr bis 18:00 Uhr aus und können dort eingesehen werden.

Bitte Corona-Vorgaben beachten

Aufgrund der Corona-Pandemie ist eine vorherige Terminvereinbarung im Stadtmuseum unter der Rufnummer 09122 860-620 notwendig. Weiterhin ist derzeit noch aus Gründen des Infektionsschutzes für den Aufenthalt im Museum die Personenzahl beschränkt und das Tragen von Schutzmasken vorgeschrieben.

Hinweise:

Für das Einsehen der Unterlagen ist keine Eintrittsgebühr zu entrichten, der Zutritt erfolgt unabhängig von den Ausstellungen des Stadtmuseums. Schriftliche und elektronische Äußerungen zu überörtlich raumbedeutsamen Aspekten des Vorhabens können bis 16. Juli direkt bei der Regierung von Mittelfranken (Postfach 606, 91511 Ansbach oder E-Mail: raumordnungsverfahren@reg-mfr.bayern.de) oder zur Weiterleitung dorthin bei der Stadt Schwabach (Amt für Stadtplanung und Bauordnung, Albrecht-Achilles-Straße 6-8, 91126 Schwabach oder per E-Mail stadtplanung@schwabach.de) abgegeben werden. 

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