Gut für Schwabacher Sportvereine: Zuwendungen des Freistaates Bayern zur Förderung des außerschulischen Sports für 2021 verdoppelt

Wegen der Corona-Pandemie hat der Freistaat in der vergangenen Woche die Vereinspauschale auch für das Jahr 2021 von 20 auf 40 Mio. Euro verdoppelt

Gut für Schwabacher Sportvereine: Zuwendungen des Freistaates Bayern zur Förderung des außerschulischen Sports für 2021 verdoppelt
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Vereinspauschale 2021 verdoppelt: 
Zuwendungen des Freistaates Bayern zur Förderung des außerschulischen Sports

Schwabach – Aufgrund der finanziellen Einbußen durch die Corona-Pandemie hat der Freistaat in der vergangenen Woche die Vereinspauschale auch für das Jahr 2021 von 20 auf 40 Mio. Euro verdoppelt. Neben Erleichterungen im Antragsverfahren ist auch die ursprünglich schon am 1. März 2021 abgelaufene Antragsfrist bis zum 6. April 2021 ausgedehnt worden.

Die Vereinspauschale unterstützt antragsberechtigte bayerische Sportvereine auch in diesem Jahr schnell und unbürokratisch. Mit der Verlängerung der Frist können die bayerischen Sportvereine und Sportfachverbände ihren Antrag auf die Vereinspauschale noch bis 6. April 2021 stellen.

Wichtiger Hinweis: Beim Abgabedatum handelt es sich um eine Ausschlussfrist, was bedeutet, dass die Anträge spätestens am 06.04.2021 im Schul- und Sportamt, Eisentrautstraße 2, Zi. Nr. 1.03, vorliegen müssen. Nach diesem Termin eingehende Anträge bzw. unvollständig abgegebene Anträge dürfen nicht berücksichtigt werden. Antragsvordrucke sind im Schul- und Sportamt sowohl in Papierform als auch auf elektronischem Weg ab sofort erhältlich.

Die Fristverlängerung bis 06.04.2021 gilt für dieses Kalenderjahr auch für die städtische Sportförderung.

Kontaktdaten: E-Mail: schul-sportamt@schwabach.de, Telefon 09122 860-281

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