FFP2-Maskenpflicht bei der Stadtverwaltung in Schwabach ab Montag, den 18. Januar 2021

Ab Montag, den 18. Januar 2021, müssen Bürgerinnen und Bürger eine FFP2-Maske tragen, wenn sie einen Termin mit persönlicher Vorsprache bei der Stadtverwaltung haben

FFP2-Maskenpflicht bei der Stadtverwaltung in Schwabach ab Montag, den 18. Januar 2021
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FFP2-Maskenpflicht bei persönlicher Vorsprache bei
der Stadtverwaltung ab Montag

Schwabach – Ab Montag, 18. Januar, müssen Bürgerinnen und Bürger eine FFP2-Maske tragen, wenn sie einen Termin mit persönlicher Vorsprache bei der Stadtverwaltung haben. Das gilt insbesondere im Bürgerbüro im Rathaus, im Einwohner- und Meldeamt, bei der KfZ-Zulassung und am Recyclinghof. Die Pflicht zur FFP2-Maske gilt ab einem Alter von 15 Jahren.

Persönliche Termine nur in dringenden Fällen

Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass derzeit persönliche Termine generell zu vermeiden sind. In dringenden Fällen können Termine beim Einwohnermeldeamt oder der KfZ-Zulassung über die Internetseite https://www.schwabach.de/de/terminvereinbarung.html vereinbart werden. Soweit möglich sollen die Vorgänge telefonisch, postalisch oder per E-Mail abgewickelt werden.

Stadt stellt FFP2-Masken für bestimmte Personengruppen zur Verfügung

Die Stadtverwaltung sendet in diesen Tagen aus dem städtischen Bestand jeweils fünf FFP2-Masken an verschiedene bedürftige Personengruppen:

  • Personen im Alter zwischen 15 und unter 60 Jahren, die Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen.

„So überbrücken wir für eine Gruppe von Menschen den Zeitraum, bis die angekündigten FFP2-Masken des Freistaats verteilt werden können schnell und unbürokratisch“, erklärt Oberbürgermeister Peter Reiß. „Die Regelungen rund um die FFP2-Masken müssen sozial gerecht begleitet werden.“

Bezugsscheine von Krankenkassen

Personen über 60 Jahren und Risikogruppen erhalten von der Krankenkasse automatisch Bezugsscheine, mit denen sie FFP2-Masken bei den örtlichen Apotheken erhalten können. Voraussichtlich im Verlauf der kommenden Woche stellt der Freistaat FFP2-Masken für „materiell Bedürftige nach SGB II und XII“ zur Verfügung.

An-, Um- und Abmeldungen schriftlich durchführen

Das Einwohnermeldeamt weist darauf hin, das An-, Um- und Abmeldungen aus dem Inland derzeit ausschließlich schriftlich durchgeführt werden. Bürgerinnen und Bürger senden dazu folgende Unterlagen an das Einwohner- und Meldeamt, Nördliche Ringstraße 2a-c, 91126 Schwabach:

  • die vollständig ausgefüllte, ausgedruckte und unterschriebene Online-Voranmeldung (https://serviceportal.komuna.net/schwabach/zuzug/start)
  • die ausgefüllte und unterschriebene Wohnungsgeberbestätigung (über https://www.schwabach.de/images/referate/referat_2/Ordnungsamt/Meldeamt/Wohnungsgeberbestaetigung.pdf)
  • Kopien der Ausweisdokumente aller umzumeldenden Personen (Vorder- und Rückseite)

Die Unterlagen können auch in den Briefkasten des Verwaltungsgebäudes in der Nördlichen Ringstraße 2a-c eingeworfen werden. Im Anschluss an die Bearbeitung erhalten Bürgerinnen und Bürger die Meldebestätigung per Post an Ihre neue Meldeadresse zugesandt.

Sollte außerdem ein Fahrzeug umgemeldet werden müssen, kann nach Erhalt der Meldebestätigung hierfür einen Termin in der Zulassungsstelle online unter https://service-on.schwabach.de/komxkonsentas_public/form/1/ oder telefonisch unter 09122 860-120 vereinbart werden. 

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