7-Tage-Inzidenz bei 378,2
Weitergehende Maßnahmen zur Bekämpfung der
Corona-Pandemie in Schwabach, ab Donnerstag, den 17.12.2020
Schwabach – Die Stadt Schwabach hat – in enger Abstimmung mit der Regierung von Mittelfranken – gemäß § 25 der 11. BayIfSMV zusätzliche Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie per Allgemeinverfügung bekannt gegeben. Am Mittwoch, 16. Dezember, lag die 7-Tage-Inzidenz bei 378,2 pro 100.000 Einwohnern, dem dritthöchsten Wert dieses Tages in Bayern.
Folgende Maßnahmen treten damit am 17. Dezember 2020 in Kraft:
- In Supermärkten muss die zulässige Höchstzahl an Kundinnen und Kunden deutlich sichtbar im Eingangsbereich bekannt gemacht werden. Zudem müssen Eingangskontrollen durchgeführt werden. Auf die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nase-Schutzes auch auf den Parkplätzen ist deutlich hinzuweisen.
- Zulässige Versammlungen („Demonstrationen“) müssen ortsfest durchgeführt werden (keine Märsche) und dürfen nur noch maximal 60 Minuten dauern. Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer müssen – mit Ausnahme von Rednern und Organisatoren bei Redebeiträgen oder Durchsagen – durchgängig Mund-Nase-Bedeckung tragen.
- Bewohnerinnen und Bewohner von Pflege- und Seniorenheimen dürfen genauso wie Patientinnen und Patienten im Krankenhaus maximal von einer Person 60 Minuten pro Tag besucht werden. Ausnahme bleibt die Begleitung von Sterbenden. Bei sogenannten „Familienheimfahrten“ mit Übernachtung müssen die Bewohner bei Rückkehr einen negativen Test vorlegen bzw. in Zimmerquarantäne bleiben, bis ein entsprechend negativer Test vorliegt.
- Auf Bolzplätzen und Skateranlagen gelten die Vorgaben der 11. BayIfSMV. Das heißt, dass dort nur individuell Sport betrieben werden darf.
Sollte sich das Infektionsgeschehen in der Stadt weiterhin in gleicher Weise negativ entwickeln, wie in den vergangenen Tagen, wird die Stadt zusätzliche Maßnahmen zur Eindämmung der Infektionslage erlassen.
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