Nach zahlreichen Verstößen – Landratsamt Roth schließt Shisha-Bar in Roth

Rother Landratsamt schließt Shisha-Bar am Willy-Supf-Platz nach zahlreichen Verstößen

Nach zahlreichen Verstößen - Landratsamt Roth schließt Shisha-Bar in Roth
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Erlaubnis für Shisha-Bar widerrufen

Roth (ots) – Im Rahmen mehrerer Kontrollen stellte die Polizei Roth in einer Shisha-Bar zahlreiche Verstöße gegen einschlägige Vorschriften des Gaststättengewerbes sowie des Infektionsschutzes fest. Einen Schlusspunkt unter die Kontrollen der letzten Wochen setzte nun das Landratsamt Roth und widerrief die Gaststättenerlaubnis der Shisha-Bar.

Zunächst hatten Beamte der Polizeiinspektion Roth die Shisha-Bar am Willy-Supf-Platz Anfang September einer routinemäßigen Gaststättenkontrolle unterzogen und stellten dabei fest, dass gegen die Sperrzeit verstoßen wurde.

Der Betrieb der Shisha-Bar bot allerdings auch in den darauffolgenden Wochen wiederholt Anlass für polizeiliches Einschreiten. Neben Ruhestörungen und Sperrzeitverstößen registrierten Polizeibeamte immer wieder Verfehlungen gegen einschlägige Betriebsvorschriften wie beispielsweise das Jugendschutzgesetz oder das Gesundheitsschutzgesetz. Allerdings musste in diesem Zusammenhang auch zur Kenntnis genommen werden, dass die Gäste der Bar weder den Abstandsregeln noch der Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutz nachkamen.

Der vorläufige Höhepunkt der registrierten Verfehlungen waren rund 100 Besucher, die von der Rother Polizei bei einer erneuten Kontrolle am vergangenen Samstag (24.10.2020) in der überfüllten Gaststätte festgestellt werden konnten. Ein Zustand, der für die Polizei im Hinblick auf den geltenden Infektionsschutz in dieser Form nicht tragbar war. Die Folge für den 23- jährigen Gastwirt waren entsprechende Anzeigen der Polizei an das Landratsamt Roth.

Das Landratsamt hat auf die wiederholt festgestellten Verstöße bereits reagiert. Ein Bescheid zum Widerruf der Gaststättenerlaubnis wurde dem betroffenen Gastronom gestern Abend (28.10.2020) im Beisein einer Polizeistreife ausgehändigt. Der Betrieb der Shisha-Bar muss demnach mit sofortiger Wirkung eingestellt werden.

Michael Konrad/n

Original-Content von: Polizeipräsidium Mittelfranken

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