Mit nicht zugelassenem E-Scooter in Röttenbach angetroffen

Polizei stoppt 39-jährigen Fahrer von E-Scooter bei Kontrolle ohne Zulassung und Versicherungsschutz

Mit nicht zugelassenem E-Scooter in Röttenbach angetroffen
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Fahren ohne Fahrerlaubnis

Röttenbach – Mittwochnacht (24.06.2020) kontrollierte die Polizei in Röttenbach den 39-jährigen Fahrer eines E-Scooter’s, an welchem kein Versicherungskennzeichen angebracht war. Im weiteren Verlauf der Kontrollefiel den Beamten auf, daß der E-Scooter über eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h verfügt und somit nicht mehr unter die Elektrokleinstfahzeuge-Verordnung (eKFV) fällt und damit zulassungspflichtig ist.

Außerdem stand der 39 Jährige auch noch unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln und konnte auch keine Fahrerlaubnis vorweisen. Den Mann erwartet jetzt eine Anzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, einem Vergehen nach dem Pflichtversicherungsgesetz, wegen Fahren unter Drogeneinwirkung und wegen der Verkehrsordnungswidrigkeit nach der Zulassungsverordnung. 

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