Allgemeine Ausgangsbeschränkung entfällt ab 6. Mai 2020 …

Allgemeine Ausgangsbeschränkung entfällt ab 6. Mai 2020, Kontaktbeschränkung und Distanzgebot gelten weiterhin

Allgemeine Ausgangsbeschränkung entfällt ab 6. Mai 2020 ...
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Allgemeine Ausgangsbeschränkung entfällt, Kontaktbeschränkung und Distanzgebot gelten aber weiterhin

Ab Mittwoch, den 6. Mai 2020 entfällt die allgemeine Ausgangsbeschränkung, die bestehende Kontaktbeschränkung und das Distanzgebot gelten aber weiterhin.

Jeder ist dazu angehalten, die physischen Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren.

Wo immer möglich, ist ein Mindestabstand zwischen zwei Personen von 1,5 Metern einzuhalten. Ansammlungen im öffentlichen Raum bleiben verboten.

Es ist künftig erlaubt, neben einer weiteren Person auch die engere Familie, d.h. neben Ehegatten, Lebenspartnern und Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft (die nicht im eigenen Haushalt leben), auch Verwandte in gerader Linie und Geschwister zu treffen oder zu besuchen.

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