Keine Kinderbetreuungsgebühren im Mai 2020
Rückwirkende Regelung und für Monat Juni/Juli noch offen
Seit März sind die Kindergärten und Kindertagesbetreuungseinrichtungen geschlossen. Um Eltern und Kindergartenträger zu entlasten, hat sich der Freistaat Bayern bereit erklärt, für die Monate April bis Juni den Trägern einen Zuschuss zu den Kosten der Einrichtungen zu zahlen. Noch ist aber nicht klar, wie dies geschehen soll. Dennoch wird die Stadt Schwabach für den Mai 2020 in ihren Einrichtungen keine Kita-Gebühren erheben. Gleiches gilt auch für die Elternbeiträge für die Kinder-Tagespflege.
Noch keine Regelung für Juni und Juli 2020 gefunden
Wie mit den Kita-Gebühren für Juni und Juli 2020 weiter verfahren wird, muss noch geklärt werden. „Wir hoffen auf eine baldige Mitteilung durch den Freistaat Bayern“, sagt Jugendamtsleitern Brunhilde Adam.
Ausnahme bei Notbetreuung
Eine Ausnahme gilt: Besucht ein Kind im Mai 2020 eine der städtischen Kindertageseinrichtungen im Zuge der „Notbetreuung“, ist dies grundsätzlich weiterhin kostenpflichtig. „Die genaue Ausgestaltung der Entgelte klären wir derzeit“, erläutert Brunhilde Adam.
Auch Regelung für bereits gezahlte Beiträge noch ungeklärt
Unklar ist derzeit noch, wie mit den für April gezahlten Kindergartenentgelten zu verfahren ist. Ob – und wenn ja, in welcher Höhe – es hier zu Rückerstattungen kommen wird, ist derzeit noch offen. „Auch hier bitten wir die Eltern noch um Geduld, bis wir eine verbindliche Aussage treffen können. Diese kann nur auf Basis einer bayernweit einheitlichen Regelung erfolgen, die uns noch nicht vorliegt“, so Brunhilde Adam weiter.
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