Treffen zu „Corona-Party“ in Schwabach verhindert

Schwabacher Polizei kann geplante „Corona-Party" im Schwabacher Stadtpark verhindern

Treffen zu „Corona-Party“ in Schwabach verhindert

Verbotswidrige Einladung zu einer Corona-Party

Schwabach – Am Donnerstag, den 19.03.2020, brachte die Polizeiinspektion Schwabach in Erfahrung, daß ein junger Erwachsener über SnapChat zu einer Corona-Party im Schwabacher Stadtpark eingeladen und zur Teilnahme aufgerufen hatte. Der Abteilung Cybercrime, gelang es jedoch, den Verantwortlichen zu ermitteln und bei ihm eine Gefährderansprache durchzuführen. Er wird nun außerdem wegen eines Vergehens nach § 111 StGB, „Öffentliche Aufforderung zu Straftaten“ angezeigt.

Die Polizei Schwabach appelliert an alle, sich an die Allgemeinverfügung der Staatsregierung, mit den darin angeordneten Untersagungen, zu halten. Verstöße dagegen stellen Straftaten nach dem Infektionsschutzgesetz dar.

Abschließend noch die Bitte an alle Eltern, ihre Kindern eingehend über die Thematik zu informieren und zu sensibilisieren.

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