Schutz von historischen Gebäuden
Kein Feuerwerk in der Altstadt
Schwabach – Silvesterfeuerwerk macht vielen Menschen zum Jahreswechsel Freude. Leider kann es aber auch zu Verletzungen und zu gefährlichen Bränden führen.
Deshalb hat der Gesetzgeber das Abschießen von Raketen und das Abbrennen von Böllern in der Nähe von Fachwerkbauten, Kirchen, Krankenhäusern und Altersheimen verboten. Wer gegen dieses Verbot verstößt, muss mit erheblichen Bußgeldern rechnen.
Die Stadt Schwabach erlässt für Silvester 2019/2020 ein vollständiges Verbot für das Abbrennen von Feuerwerkskörpern und Raketen im Umfeld der historischen Stadtkirche und des Markplatzes. Sie reagiert damit darauf, dass es in den vergangenen Jahren durch auf dem Königsplatz und dem Martin-Luther-Platz abgeschossene Feuerwerkskörper beinahe zu Bränden gekommen wäre.
Darüber hinaus sollen durch das vollständige Verbot auch die auf dem Platz feiernden Menschen geschützt werden. Immer wieder wurden hier Böller und Raketen in der Menschenmenge abgefeuert.
Die Stadt wird auf das Verbot durch Hinweistafeln an allen Eingängen des Martin-Luther-Platzes und des Königsplatzes hinweisen. Die Polizei und die Sicherheitswacht werden in diesem Jahr auch verstärkt darauf achten, dass dieses Verbot eingehalten wird.
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