Polizei Schwabach warnt vor Taschendieben in Einkaufsmärkten und Einzelhandelgeschäften – Taschendiebe haben keine Ruhetage!
Schwabach – Das mussten die Beamten der Polizeiinspektion Schwabach auch in den letzten Wochen wieder verstärkt feststellen. Wiederholt kam es in Einkaufsmärkten in Schwabach und Wendelstein zu Diebstählen von Handtaschen oder deren Inhalt aus Einkaufswägen.
Solche Diebstähle zu verhindern und die Folgen für die Opfer gering zu halten, ist ein dringendes Anliegen der Polizei.
Sie rät den Einzelhändlern:
Warnen Sie Ihre Kunden mit gezielten Ansprachen oder allgemeinen Durchsagen regelmäßig davor, ihre Handtasche oder Geldbörse im Einkaufswagen unbeaufsichtigt liegen zu lassen.
Was sollte der Kunde beachten:
- Nehmen Sie nur so viel wie nötig und so wenig wie möglich an Wertgegenständen mit.
- Benutzen Sie einen Brustbeutel, eine Gürtelinnentasche, einen Geldgürtel oder eine am Gürtel angekettete Geldbörse.
- Bewahren Sie Ihren Geldbeutel nicht in der Gesäßtasche auf.
- Tragen Sie Geld, EC- oder Kreditkarten und Papiere immer in verschiedenen verschlossenen Innentaschen der Kleidung und möglichst dicht am Körper.
- Geheimzahlen gehören nicht in die Geldbörse – auch als Telefonnummern getarnte Geheimzahlen werden von den Tätern regelmäßig „enttarnt“!
- Tragen Sie Hand- und Umhängetaschen oder Ihren Rucksack verschlossen auf der Körpervorderseite. Klemmen Sie sich die Tasche bzw. den Rucksack unter den Arm.
- Behalten Sie Ihre Tasche bzw. den Rucksack beim Einkaufen immer bei sich und im Auge
Denken Sie daran:
Sollten Sie trotz aller Vorsicht Opfer eines Diebstahls geworden sein, versuchen Sie Ruhe zu bewahren. Prägen Sie sich nach Möglichkeit die Täterbeschreibung und den Handlungsablauf genau ein. Bitten Sie Passanten und andere Beobachter der Straftat, sich als Zeuge zur Verfügung zu stellen. Notieren Sie sich deren Personalien und informieren Sie nach der Tat unverzüglich über Notruf (110) die Polizei.
Bei Diebstahl von Kredit-/Scheckkartensofort SPERRE veranlassen
Lassen Sie sämtliche Konten sofort bei Ihrem Geldinstitut oder über die zentrale Sperrnotrufnummer sperren.
Sperrnotruf 116 116
Geben Sie niemals Ihre persönliche Geheimzahl (PIN) an. Weder die Sperrannahme noch die Polizei benötigen die PIN für die Sperrung oder die Ermittlungen.
Folgende Angaben werden für die Sperrung benötigt:
- Name und Anschrift
- Kontonummer und Bankleitzahl
- ggf. Gültigkeit der Karte
Weitere Informationen erhalten Sie auch im Internet unter www.polizei-beratung.de
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