Neue Corona-Vorgaben in Schwabach ab Samstag, den 29. Mai 2021
Schwabach – Nachdem die Stadt Schwabach am Donnerstag, den 27. Mai 2021, zum 5. Mal in Folge die 7-Tage-Inzidenz von 50 unterschritten hat, treten ab Samstag, den 29. Mai 2021, folgende Lockerungen in Kraft:
Einzelhandel:
- Die Öffnung aller Ladengeschäfte mit Kundenverkehr ist ohne Terminvereinbarung und Testpflicht zulässig. Mindestabstände müssen eingehalten werden und eine Maximalzahl an Kundinnen und Kunden darf, abhängig von der Ladengröße, nicht überschritten werden (ein Kunde je 10 m² für die ersten 800 m² der Verkaufsfläche sowie zusätzlich ein Kunde je 20 m² für den 800 m² übersteigenden Teil der Verkaufsfläche).
Dienstleistungen:
- Unter den gleichen Bedingungen dürfen körperferne Dienstleistungsbetriebe (zum Beispiel Reparaturen, Schneidereien, Versicherungsbüros und ähnliches) und Handwerksbetriebe öffnen.
- Körpernahe Dienstleistungsbetriebe (zum Beispiel Kosmetik, Massagen und ähnliches) dürfen mit Terminvereinbarung öffnen. Das Personal muss mindestens eine medizinische Gesichtsmaske tragen, Kundinnen und Kunden müssen eine FFP2-Maske (soweit die Dienstleistung das zulässt).
Arztpraxen, Zahnarztpraxen und weitere Praxen:
- Arztpraxen, Zahnarztpraxen und weitere Praxen, die medizinische, therapeutische oder pflegerische Leistungen erbringen, dürfen weiterhin unabhängig von der Inzidenz öffnen.
Märkte:
- Auf Märkten dürfen weiterhin ausschließlich Lebensmittel, Pflanzen und Blumen verkauft werden.
Museen und Galerien:
- Die Schwabacher Museen und Galerien dürfen ohne Terminvereinbarung und Testpflicht öffnen. Besucherinnen und Besucher müssen FFP2-Masken tragen.
Schulen nach den Pfingstferien:
- In allen Grundschulklassen findet Präsenzunterricht statt. In allen anderen Klassen und Schularten findet ebenfalls Präsenzunterricht statt, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann. Ansonsten findet Wechselunterricht statt.
- Auf dem Schulgelände, in der Mittagsbetreuung und in der Notbetreuung besteht für Schülerschaft und Lehrerschaft Maskenpflicht.
Kinderbetreuungseinrichtungen:
Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, Ferientagesbetreuung und organisierte Spielgruppen finden im Normalbetrieb statt. Es können auch wieder offene Konzepte durchgeführt werden, sofern dies von den Trägern und Kindertageseinrichtungen gewünscht ist.
Weitere Erleichterungen:
- Weitere Erleichterungen, zum Beispiel im Sport (Fitnessstudios) und der Gastronomie, können ebenfalls ab 29. Mai in Kraft treten. Hierfür ist allerdings eine Genehmigung des Bayerischen Gesundheitsministeriums notwendig.
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